Geld abheben trotz Ausschlagung?
Wenn man das Erbe ausschlägt und dennoch Geld vom Konto des Verstorbenen abhebt, ist dies doch eine Annahme des Erbes?
1 Antwort
Nein, das nennt man Untreue und dafür gibt eine Regelung im Strafgesetzbuch:
Wenn man das Erbe ausschlägt und dennoch Geld vom Konto des Verstorbenen abhebt, ist dies doch eine Annahme des Erbes?
Nein, das nennt man Untreue und dafür gibt eine Regelung im Strafgesetzbuch: