Wohnungsrenovierung nach Schenkung?
Hallo,
meine Mutter hat 2 Wohnungen und eine davon habe ich schon vor 10 Jahren als Schenkung erhalten. In der zweiten Wohnung wohnt sie momentan selbst.
Es ist geplant, beide Wohnungen zu renovieren und modernisieren. Ca. €100.000.
Die Renovierungskosten würde meine Mutter bezahlen.
Werden diese Renovierungaufwendungen später im Erbfall berücksichtigt, sodaß darauf Erbschaftssteuer zu zahlen wäre ? Wie ist das mit der bereits verschenkten Wohnung ?
Vielen Dank für Infos.
3 Antworten
Wie kann man denn 2 Wohnungen, die 2 Eigentümer haben, zusammen für 100.000,-€ renovieren (lassen)? War das Sonderangebot?
Ich vermute, dass man die Kosten pro Wohnung abrechnen müsste und dass die geschenkten anteiligen Renovierungskosten dem zugerechnet werden, was Dir innerhalb von 10 Jahren bereits geschenkt wurde.
Der Freibetrag für Kinder ist ja recht hoch, 400.000,- glaub ich, kannst Du selbst googeln.
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Und was war am Ende gewesen ?
Ich stimme da meinem Vorredner zu, darauf sind kein Steuern zu zahlen, weil die Schenkung bereits einige Jahre zurück liegt.
Aber wenn man sich unsicher ist dann kann man sich auch an einen Anwalt wenden der einen sicherlich aufklären kann.
Ich selbst will bald auch ein geerbtes Haus umbauen aber bei mir ist alles in trockenen Tüchern.
Bei [Link entfernt] haben wir uns auch zu den Fenstern schlau gemacht und haben auch wirklich top Infos gefunden, so können wir bald auch loslegen.
Natürlich aber muss sich jeder selber entscheiden.
Wenn man sich unsicher ist dann sollte man immer den sicheren Weg gehen.
Das Geld für die Renovierung ist als Schenkung zu betrachten. Diese ist zwar zu versteuern. Aber als Sohn/Tochter hat man alle 10 Jahre einen Freibetrag von 400.000€. Die Schenkung der Wohnung ist schon 10 Jahre her. Also ist für die neue Schenkung keine Steuer zu zahlen. Im Erbfall später spielt die Wohnung keine Rolle mehr.