Was passoert mit einem Privatdarlehen, wenn der Darhlehnsgeber stirbt?
Ich habe eine spezifische frage.
Folgendes Szenario:
Eine Mutter leiht ihrer leiblichen tochter ca 40.000 Euro mit einem privaten Darlehensvertrag der schriftlich festgehalten wird.
Beide unterschreiben.
Bevor das darlehen zurückgezahlt wurde verstirbt die Mutter,
und damit der Darlehensgeber.
Der Darlehensgeber hat aber 2 weitere Kinder ( also 3 gesammt ).
Was passiert mit dem Darlehensvertrag ?
1. Wird der tochter 1/3 des darlehens erlassen, weil sie selber erbt und zahlt den rest an die geschwister ?
2 . Zahlt sie den vollen betrag an die beiden geschwister?
3. Das darlehen verfällt ?
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