Nießbrauchrecht / Privatinsolvenz / Schenkung?

2 Antworten

In welchem Stadium ist das Insolvenzverfahren denn?

Während der Wohlverhaltensphase darf eine Schenkung behalten werden, davor wird sie der Insolvenzverwalter pfänden.

Davon abgesehen: Bei Schenkungen können Steuern in nicht unerheblicher Höhe anfallen. Wovon wollt Ihr die denn bezahlen?


2020bln 
Beitragsersteller
 20.11.2019, 15:26

Hallo,

danke für die Antwort.

Ich bin in der Wohlverhaltensphase.

Ist es aber in der Wohlverhaltensphase bei einer Schenkung nicht genauso wie bei einem Erbe, dass man die hälfte an den Treuhänder abgeben muss?

Wie verhält es sich, wenn hier ein Nießbrauchrecht eingetragen ist, dann lässt sich doch die Hälfte kaum veräußern ?

Unser Gedanke war ja daher, dass ich mich als Nießbraucher vorab eintragen lasse, damit wenn etwas passiert, nicht gleich alles an die anderen Erben übertragen wird (lange Geschichte)....

Ansonsten ist gewährleistet, dass die Steuern (Schenkungssteuer) gezahlt werden können, hier handelt es sich jetzt nicht um ein mega großen Grunstückswert.

VG

Das sollten Sie mit Ihrem/Ihrer Insolvenzverwalter(in) besprechen. Hier darf Ihnen niemand, der Ahnung hat, eine Info geben (das wäre Rechtsberatung)....