Vater hat Freundin das Haus vermacht und Kinder bekommen jetzt nichts. Kann das sein?


24.03.2020, 10:54

Nein er war nicht mit dieser Frau verheiratet (ich muss jetzt doch das Alter der Frau erwähnen. SIE ist jetzt 36 Jahre alt, er war 74 Jahre alt)

4 Antworten

2017 muss er ihr das Haus vermacht haben.. Wie wissen wir (3 Kinder) nicht.

Das liesse sich mit Vorlage der Sterbeurkunde eures Vaters und euren Abstammungsurkunden beim Grundbuchamt leicht nachprüfen. I. d. R. ist hierfür kein Erbschein erforderlich.

Ist das für uns auf unser Erbe jetzt endgültig?

Ja, das wäre es mit demenstprechender Gundbuchänderung tatsächlich.

Jetzt ist der Vater gestorben und wir wurden überrascht das das Haus nun ihr gehört.

War euer Vater mit ihr verheiratet? Dann gilt für euch: Wäre euer Erbe von je 1/6 an dem tasächlichen Nachlass ohne Haus weniger wert als das dazu hälftige Pflichtteilsrecht an fiktivem Erbe mit Schenkungwert des Hauses, könnt ihr die Differenz nur als Pflichtteils-Ergänzung in Geld beanspruchen.

War er nicht mit ihr verheiratet, gelten andere Werte: Hier zählt der Immobilienwert ab dem zweiten Jahr alljährlich 10% im Wert abgeschmolzen, also nach 3 Jahren noch mit 72,9% des Schenkungswerts zu dem tatsächlichen Nachlass hinzu, euer Erbrecht betrüge 1/3, der Pflichtteilsergänzungsanspruch berechnet sich wie v. g.

G imager761


Katzengoettin70 
Beitragsersteller
 24.03.2020, 10:18

Ok, Sterbeurkunde und Abstammungsurkunde besorgen, hört sich schon mal gut an. Nein er war nicht verheiratet mit ihr. Woher erfahre ich den Schenkungswert? Tatsächlicher Nachlass.. Hm wir glauben es ist nichts mehr da.. Bausparverträge 3x würden ins Haus gesteckt.. Und Lebensversicherung.. Keine Ahnung, Bar Geld.. Sie hatte scheinbar ne Vollmacht da es die letzten 3 Monate sehr schnell ging.. Dank dir schon mal für deine schnelle Antwort.

Hat die Dame Geld? Wenn nein, wird das Haus vermutlich verkauft werden müssen.

Er hat der FRau das Haus geschenkt (ist zu mindest meine Annahme, wie sollte es sonst Ihr gehören?). Da wäre noch zu klären, wie die Schenkunssteuer gezahlt wurde.

Wenn er dann innerhalb von 3 Jahren gestorben ist, steht den Kindern der "Pflichtteilergänzungsanspruch" zu.

Nehmen wir an, das Haus ist 300.000,- Wert. Euer Pflichtteil wäre nach drei Jahren (3 * 10 % vom Wert runter) 1/2 von 210.000,- = 105.000,-. Das muss die Frau an Euch auszahlen.

Ihr solltet zu einem Anwalt gehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Katzengoettin70 
Beitragsersteller
 24.03.2020, 10:09

Nein die Dame hat kein Geld, er hatte früher viel Geld aber ist scheinbar nichts mehr da, er hat das Haus auch vor ca 3 Jahren neu renoviert. Dach, Fenster neue Isolierung außen. Ich habe nur die vordersteit vom Notar gesehen.. Da steht 75/100 gehört ihr. Die obere Wohnung gehört rechtmäßig unserer Tante. Grundbuch haben wir auch nur eine Seite gezeigt bekommen.. Auch da steht ihr Name. Danke für die schnelle Antwort

Katzengöttin

wfwbinder hat es formuliert.

Eile ist geboten. Veräußert sie z. B. das Hausgrundstück, vereinnahmt den Kaufpreis und verlegt zudem ihren Wohnsitz ins Ausland, dann dürfte die Realisierung eures Anspruchs fast unmöglich werden.

Übrigens: Die Bedingungen des Übertragungsvertrages sind den Grund a k t e n zu entnehmen, nicht dem Grund b u c h .

Nehmt euch einen Anwalt. Und dann solltet ihr euch einen Grundbuchauszug besorgen und die Aussage überprüfen. Kann ja sein, dass das nur so gesagt wurde.


Katzengoettin70 
Beitragsersteller
 24.03.2020, 10:11

Ja, dass wollte ich hier ja erfahren. Ob wir unnötig Geld in die Hand nehmen oder ob es eine Chance gibt. Schriftstück von Notar und Grundbuchamt würde gezeigt. Jedoch immer nur wo ihr Name stand. Danke für die schnelle Antwort