Haus der Oma überschrieben bekommen, wieviel bekommt mein Vater der Alleinerbe?
Hallo zusammen,
Ich habe 2015 von meiner Oma ihr Haus überschrieben bekommen und wir haben das alles notariell festgehalten. Sie hat in dem Haus bis Ende 2018 gelebt bis sie in ein Heim gekommen ist. Man muss dazu sagen wir hatten immer eine sehr enge Beziehung und ich habe ihr nachdem ich in den gleichen Ort wie sie gezogen bin auch mehr und mehr geholfen. Von anfänglichen Einkäufen bis hin zu Arztterminen bis zu heutigen Besuchen im Altenheim.
Im Mai 2019 wurde das Haus vermietet. Jetzt sind die Mieter wieder ausgezogen und das Haus steht leer. Ich würde jetzt gerne selbst einziehen allerdings müssten einige Sachen renoviert werden (Heizung,Elektronik,Bad etc.).
Für mich stellt sich jetzt folgendes Problem: Da mein Vater Alleinerbe ist ( so steht es im Testament) und kein Kontakt zu ihm besteht, weder zu mir noch zu meiner Oma und er jegliche Kontaktversuche abblockt weiß ich nicht was ich machen soll.
Wie verhält es sich mit den Kosten wenn ich jetzt Geld in die Hand nehme und renoviere und er nach dem Tod von meiner Oma kommt und sein Erbe einfordert?
Wird der Wert von 2015 der bei der Schenkung ermittelt wurde als Richtwert für das Erbe herangezogen?
Ich weiß für meinen Teil das meine Oma mir das Haus geschenkt hat weil sie mir damit was gutes tun wollte und weil ich mich immer gekümmert habe allerdings gibt es den § 2287 BGB der besagt das man den Erben nicht beeinträchtigen darf. Könnte also mein Vater diesen Vertrag anfechten da im Vertrag nicht explizit drin steht warum sie mir das Haus überschrieben hatte?
Vielen Dank für die Hilfe!
2 Antworten
Wenn Dir das Haus 2015 ( notariall beglaubigt ) überschrieben sprich geschenkt wurde, so ist das Testament, welches Deinen Vater zum Alleinerben des Hauses bestimmt nicht mehr das Papier wert, auf dem es steht.
Es bleibt für ihn dann max. ein Pflichtteilergänzungsanspruch, wenn Oma vor Ablauf von 10 Jahren nach Schenkung verstirbt ..... derzeit wären das hinsichtlich der Immobilie noch X % des Pflichtteils.
Die "Zahlen" / Werte solltest Du bitte von einem Fachmann errechen lassen.
Aufgrund eines Testaments ist Dein Vater Alleinerbe.
Dann schreibst Du weiter, dass Deine Oma Dir das Haus geschenkt hat. Dies würde aber nur mit dem Besuch eines Notars machbar sein, denn Immobilienübertragungen in Deutschland bedürfen der Einschaltung eines Notars. Mit dieser Überschreibung an Dich würde das Testament mit Deinem Vater als Alleinerbe ausser Kraft gesetzt, was die Immobilie betrifft, aber in allen anderen Punkten bleibt es wirksam, Dir stünde nichts von dem restlichen Erbe zu.. Der Wert spielt erst Dann eine Rolle, wenn der Wert der Schenkung zum Zeitpunkt dieser in Deinem Fall 400 000,- € übersteigt
Anfechten kann er den Vertrag natürlich, aber wird nicht Recht bekommen - es sei denn er weist dem Notar Fehler bei der Überschreibung nach. Selbst wenn in dem Testament die Immobile genannt wurde, kann sie zu Lebzeiten beliebig darüber verfügen - beispielsweise auch verkaufen - und die im Testament genannten Erben hätten keinen Anspruch mehr darauf.
Das Haus wurde mir notariell 2015 überschrieben. Ich habe nur Angst das wenn ich jetzt in das Haus investiere zwecks Renovierungen das am Ende mein Vater den Vertrag anfechtet wegen dem § 2287 BGB und ich mit leeren Händen da sitze.