Haus der Oma überschrieben bekommen, wieviel bekommt mein Vater der Alleinerbe?

2 Antworten

Wenn Dir das Haus 2015 ( notariall beglaubigt ) überschrieben sprich geschenkt wurde, so ist das Testament, welches Deinen Vater zum Alleinerben des Hauses bestimmt nicht mehr das Papier wert, auf dem es steht.

Es bleibt für ihn dann max. ein Pflichtteilergänzungsanspruch, wenn Oma vor Ablauf von 10 Jahren nach Schenkung verstirbt ..... derzeit wären das hinsichtlich der Immobilie noch X % des Pflichtteils.

https://www.advocado.de/ratgeber/erbrecht/pflichtteil/pflichtteilsergaenzungsanspruch-bei-schenkungen-berechnung-verjaehrung.html

Die "Zahlen" / Werte solltest Du bitte von einem Fachmann errechen lassen.

Aufgrund eines Testaments ist Dein Vater Alleinerbe.

Dann schreibst Du weiter, dass Deine Oma Dir das Haus geschenkt hat. Dies würde aber nur mit dem Besuch eines Notars machbar sein, denn Immobilienübertragungen in Deutschland bedürfen der Einschaltung eines Notars. Mit dieser Überschreibung an Dich würde das Testament mit Deinem Vater als Alleinerbe ausser Kraft gesetzt, was die Immobilie betrifft, aber in allen anderen Punkten bleibt es wirksam, Dir stünde nichts von dem restlichen Erbe zu.. Der Wert spielt erst Dann eine Rolle, wenn der Wert der Schenkung zum Zeitpunkt dieser in Deinem Fall 400 000,- € übersteigt


Horst718 
Beitragsersteller
 08.01.2021, 08:09

Das Haus wurde mir notariell 2015 überschrieben. Ich habe nur Angst das wenn ich jetzt in das Haus investiere zwecks Renovierungen das am Ende mein Vater den Vertrag anfechtet wegen dem § 2287 BGB und ich mit leeren Händen da sitze.

Snooopy155  08.01.2021, 08:52
@Horst718

Anfechten kann er den Vertrag natürlich, aber wird nicht Recht bekommen - es sei denn er weist dem Notar Fehler bei der Überschreibung nach. Selbst wenn in dem Testament die Immobile genannt wurde, kann sie zu Lebzeiten beliebig darüber verfügen - beispielsweise auch verkaufen - und die im Testament genannten Erben hätten keinen Anspruch mehr darauf.