Ohne Grundbucheintrag einziehen, ist das riskant?
Wir haben eine Wohnung gekauft, und wären planmäßig schon vor 2 Monate eingezogen.
Wir können noch nicht in die Wohnung einziehen da der Notar nicht gemerkt hatte, dass ein Erbschein vom Verkäufer fehlt.
Da wir unsere Wohnung ab April verlassen müssen da wir Mieter gefunden haben, müssen wir schon in März Zugang auf die neue Wohnung haben (somit können wir ein bisschen was vorbereiten wie streichen und Boden verlegen). Außerdem müssen wir Bestellungen entgegennehmen (Möbel und Baumaterial).
Wir haben die Verkäufer angeboten, einen Mietvertrag zu schliessen, und eine Kaution, als ganz normale Mieter, falls in März noch nicht klar ist, wann alles erledigt wird.
Die Verkäufer haben vorgeschlagen, dass wir eine Art „Anzahlung“ in Höhe von 10.000 EUR leisten, mit Übernahme von sämtliche Betriebskosten ab Schlüsselübergabe.
Meine Frage:
Obwohl wir glauben, dass sich hier nur um eine Formalität handelt (fehlende Erbschein) wollen wir möglichst risikofrei handeln.
Sobald wir in die Wohnung reinkommen, werden Renovierungskosten für uns entstehen.
Was kann passieren wenn der Kauf nicht stattfinden kann (angenommen der fehlende Erbschein bedeutet, die Verkäufer waren auf irgendeingrund nicht berechtigt, das Objekt zu verkaufen)?
Bleiben wir auf die ganze Kosten sitzen (davon sind die Renovierungskosten die kleinste Beträge, der größte Schaden wäre der geplatzte Kredit)?
Sind wir wegen dem Kaufvertrag schon gegen so was abgesichert und können wir ohne Bedenken mit der Renovierung starten?
Sollen wir wenn nicht, uns von Notar eine Vereinbarung machen lassen?
1 Antwort
asejas
Das Rechtsgeschäft ist schwebend unwirksam solange der Erbschein nicht erteilt ist.
Die Risiken gehen zu deinen Lasten. Du hättest allerdings einen Schadensersatzanspruch, es sei denn, dass du trotz und in Kenntnis des Rechtsmangels auf sofortige Beurkundung bestanden hättest.
Was sagt der Kaufvertrag aus, enthält er eine Warnklausel? War der beukundende Notar auch in der Erbscheinssache des am Kaufvertrag Beteiligten tätig? Hat der Notar die Erteilung des Erbscheins beim Nachlassgericht forciert?