Dauerwohnrecht?
Hallo, wir sind 3 Kinder. Ich soll im erbfall das Haus bekommen in dem mein Bruder ein dauerwohnrecht hat. Was kommt auf mich zu?
2 Antworten
Das Dauerwohnrecht berechtigt unter Ausschluss des Eigentümers, eine bestimmte Wohnung in einem Gebäude zu bewohnen oder in anderer Weise zu nutzen. Eine Erstreckung auf einen außerhalb des Gebäudes liegenden Teil des Grundstücks ist möglich, sofern die Wohnung wirtschaftlich die Hauptsache bleibt. Die Grundstücksbelastung ist ebenso an nicht zu Wohnzwecken dienenden bestimmten Räumen möglich (Dauernutzungsrecht).
Anders als das dingliche Wohnrecht n. § 1093 BGB ist das Dauerwohnrecht veräußerlich und vererbbar.
http://www.rechtslexikon.net/d/dauerwohnrecht/dauerwohnrecht.htm
Wer soll denn bitte wissen, was Deine Eltern für das eingeräumte Dauerwohnrecht alles festgelegt haben?
Ein Wohnrecht ist normalerweise nicht verkäuflich, übertragbar oder vererblich.
Was nun ein Dauerwohnrecht sein soll, verstehe ich nicht.
Als neuer Eigentümer hast Du natürlich Verpflichtungen, die im Vertrag definiert sein sollten. Üblicherweise steht der Eigentümer ein für notwendige Instandhaltungskosten, also neue Heizung, neues Dach usw.. Wenn es im Übergabevertrag nicht anders geregelt wurde.
Und: Du musst der Schenkung des Hauses nicht zustimmen.
Dauerwohnrecht ist verkaufbar und veräußerbar wurde auch vom Notar festgelegt. Unterschied man keine Geld aufnehmen Gegensatz bei einer eigenen Immobilie . Habe sogar zufällig jetzt gerade auf ebaykleianzeigen ein dauerwohnrecht zum kaufen gefunden.
Ja sorry, Dauerwohnrecht hatte ich noch nie gehört.
Trotzdem musst Du selbst lesen, welche Verpflichtungen auf Dich zukommen als Eigentümer, gemäss des Vertrages. Und ggf. eben nicht unterschreiben.
Anstelle die vertraglich festgelegten Fakten zu nennen wiederholst Du gebetsmühlenartig Deine Frage. Solange man den Vertrag nicht kennt mit dem Deinen Bruder das Dauerwohnrecht eingeräumt wird, kann man nur Spekulationen anstellen.
Welche Pflichten und welche Rechte kommen auf einen zu? Ein dauerwohnrecht kann veräußert werden, vererbt und verkauft. Welchen Unterschied gibt es dann zum eigentlichen gebäudeeigentümer? Was bedeutet es wenn ein dauerwohnrecht verkauft wird, wie lange bleibt es dann bestehen, wenn nichts geschrieben ist. Kann der jenige es auch wieder weiterverkaufen. Das sind meine grundlegenden Fragen.