Erben stiefgeschwister?
1969 hat mein Vater meine Mutter geheiratet. Sie hat 2 Kinder mit in die Ehe gebracht. Ich bin ein eheliches und leibliches Kind aus dieser Ehe.
1975 hat mein Vater ein Haus von seiner Mutter bekommen. Sind meine beiden Stiefgeschwister erbberechigt? Im Grundbuch steht nur mein Vater als alleiniger Eigentümer.
Meine Mutter ist nun verstorben. Steht meinen halbgeschwister nun ein Erbe zu?
3 Antworten
Stiefgeschwister haben kein Erbrecht.
Wenn dein Vater verstirbt, erben bei gesetzlicher Erbfolge du und deine Mutter. Verstirbt dann deine Mutter, erben ihre drei Kinder. Vererbt wird in gerader Linie.
Richtig.
Und wenn die Mutter stirbt, erbt der Vater gar nichts von dem Haus, denn es gehört ihm ja schon. Stirbt dann er, gehen die Stiefgeschwister leer aus.
Steht meinen halbgeschwister nun ein Erbe zu?
Die Frage ergibt nur einen Sinn, wenn du ein Erbrecht deiner Halbgeschwister am Haus deines Vaters vermutest, weil er mit der Mutter verheiratet war.
Dem wäre derzeit nur dann so, wenn er mit deiner Mutter im Güterstand der Gütergemeinschaft verheiratet war.
Oder nach seinem Ableben dann, wenn es ein entsprechendes (gemeinschaftliches) Testament mit (Nach-)Erbfolge aller Kinder gibt.
Denn selbstverständlich beerben alle drei Kinder wie der Witwer die Verstorbene nach der gesetzl. Erbfolge. Und zu ihrem Nachlass zählt, im gesetzl. Güterstand der Zugewinngemeinschaft mit deinem Vater verheiratete gewesen, keine immobilie, die im Alleineigentum des Ehegatten steht, da in Zugewinngemeinschaft die Vermögen wie auch Erwerbe durch Erbe weiterhin getrennt voneinander bleiben.
Sein Haus würde nach der gesetzl. Erbfolge in seinem Erbfall nunmehr nur du erben - es sei denn, er hätte die Kinder seiner Frau adoptiert oder testamentarisch anders verfügt - keine Seltenheit, auch erbrechtlich alle Kinder als seine Kinder zu betrachten.
G imager761