Falsche Angaben beim Notar strafbar?
im Vergleich vor dem Landgericht verpflichteten sich meine „Eltern“ mich im vorangegangenen Grundstücksstreit mit einer Auflassungsvormerkung mit festgelegten Vereinbarungen einzutragen. Jetzt haben sie bei einem Notar vorgesprochen und das Urteil verheimlicht um andere Forderungen durch den Notar beurkunden zu lassen. Das ist natürlich aufgeflogen. Machen sich meiner „Eltern“ damit strafbar?
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