Wem gehören die Miethauskonten nach Tod der Nießbrauchberechtigten?
Mein Bruder und ich haben von unseren Eltern je 5 Häuser geschenkt bekommen. Diese Häuser sind vermietete Objekte. Meine Eltern besitzen das Nießbrauchsrecht bis zum Tod je zur Hälfte , als Gesamtberechtigte. Mein Vater ist verstorben, meine Mutter hat nun das Nießbrauchsrecht zu 100% für diese Häuser.
Alle mit den Miethäusern verbunden Rechte und Pflichten verbleiben bei meiner Mutter. Für die Mieteinnahmen und - Ausgaben gibt es für das jeweilige Mietobjekt ein Hauskonto. Kontoinhaber ist meine Mutter.
Frage: Wenn meine Mutter stirbt, wer erhält das auf den Hauskonten meiner 5 geschenkt bekommenen Mietobjekte befindliche Vermögen? Ich als Eigentümer oder mein Bruder und ich je zur Hälfte?
Meine Eltern hatten ein gemeinsames Testament verfasst, wonach wir Kinder erst nach dem Tod des letzt verstorbenen Elternteils (in dem Fall ist das meine Mutter) erben.
2 Antworten
Die Kautionskonten gehören zum Haus.
Die Konten mit den Mieteinnahmen werden unter Dir und Deinem Bruder hälftig aufgeteilt.
mein Bruder und ich je zur Hälfte?
das wäre dann die Aufteilung des Erbes.