Ist eine Hypothek möglich, bei einem Haus mit Nießbrauchsrecht?

5 Antworten

Magdalena:

Alleineingentümerin des Grundstücks auf dem Lande mit geplantem Zweifamilienhaus soll deine Tochter, für dich soll an dem Grundstück ein Nießbrauch bestellt werden.

Empfehlung:

Mit dem Nießbrauch sollte ein Rangvorbehalt über 70 000 Euro nebst 20 vH Zinsen und 10 v. H. Nebenleistungen für ein Kreditinstitut, das der deutschen Kreditwesenaufsicht unterliegt, bestellt werden.

Die Bank hätte dann den ersten, du mit dem Nießbrauch den zweiten Rang im Grundbuch.

Es darf nur eine eingeschränkte Sicherungsabrede speziell allein für das Darlehen gelten.

Für das Darlehen übernimmst du als Zahlerin die gesamtschuldnerische Haftung.

Dein Notar wird dich beraten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn u der Bank mit deren Grundschuld den Rang vor Deinem Nießbrauch (besser wäre vermutlich Wohnrecht) einräumst, dann machen die das.

Wenn Deine Tochter Eigentümerin wird und somit auch den Kredit aufnehmen müsste, dann darfst Du keinen Nießbrauch eintragen lassen, sondern nur ein Wohnrecht. Hättest Du den Nießbrauch, würde Deine Tochter für den Fall der Vermietung die AfA verlieren.

Außerdem brauchst Du ja nur das lebenslängliche Wohnrecht.

Nicht vergessen, für den Fall das Du mal ins Pflegeheim müsstest (Gott möge Dich davor bewahren) sollte die Löschung des Wohnrechts möglich sein, damit Deine Tochter die Wohnung vermieten kann, um ggf. ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ein Hinweis: Wenn Du einen Pflichtteilsergänzungsanspruch des Sohnes verhindern willst, solltest Du wissen, dass die 10-Jahres-Frist bzgl. der Abschmelzung der Schenkung durch das Niessbrauchsrecht nicht mit Eigentumsübertragung beginnt.

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.raklinger.de/pflichtteilsergaenzungsanspruch.html&ved=2ahUKEwjN16y8k6XjAhUMyKQKHXcsDAQQFjAIegQIChAE&usg=AOvVaw3JjPeynbWvtH3UE5FDSqK3


Magdalena08 
Beitragsersteller
 10.07.2019, 10:51

Das ist richtig. ich möchte meinen Sohn auch nicht unbedingt absolut enterben, er soll nur meine Tochter nicht aus, das Haus setzen können. Hier muss ein Geldbetrag zur Verfügung stehen. allerdings habe ich ihn , in den letzten Jahren immer wieder unter die Arme gegriffen, dies müsste er sich evtl. auch anrechnen lassen. Das ist jetzt aber eine andere Angelegenheit, hier muss ich mich noch einmal getrennt beraten lassen.

Man sollte sein Geld erst am Ende verschenken, Pflegeheime kosten weit mehr als man hat. Denn die günstigen haben zunehmen keinen Platz. Habe ich gerade erst gelernt und eine 3000 Rechnung im Monat muss man erst mal finanzieren.

sehr konfus also sortieren wir mal:

"Hier möchte ich ein Grundstück kaufen und ein neues , kleines Zweifamilienhaus bauen."

Käufer und Bauherr wärst Du. Auch Kreditnehmer.

"Mit dieser Aktion würde ich das Grundstück und das neue Haus auf meine Tochter übertragen, mit eingetragenem Nießbrauch für mich, da ich einen Sohn habe, der leider nichts aus seinem Leben macht und ihm nur einen Geldbetrag vererben."

Die Immobilie soll also der Tochter geschenkt werden, um den Sohn zu enterben.

"Meine Tochter sollte evtl. als Mieterin in die Zweitwohnung."

Hier soll die Tochter wieder Mieter in ihrer eigenen Immobilie werden? Das wird wohl nicht funktionieren.

"Da für ein Zweifamilienhaus etwas mehr Geld gebraucht würde, müsste eine Hypothek von ca. 70000 Euro aufgenommen werden."

Das müsst dann geschehen, wenn Du Eigentümer der Immobilie bist. Dann kannst Du aber die Immobilie nicht so ohne weiteres Verschenken. Die Tochter müsste die Kredite übernehmen.

Klar irgendwie geht das aber es fallen unsinnige tausende Euro an Notarkosten an.

Klar kannst Du auf Grund des Niesbauchs die eine Hälfte bewohnen und ggf. auch vermieten. Aber wer trägt Reparaturen und sonstig Kosten (Erschließungskosten etc. die evt. später anfallen)? Der Eigentümer der Immobilie, also die Tochter.

Zu überlegen wären folgende Szenarien: Du stirbst vor Deiner Frau. Deine Frau stirbt vor Dir und Du heiratest wieder. Die Tochter stirbt vor Dir oder vor Deiner Frau.


Magdalena08 
Beitragsersteller
 08.07.2019, 12:02

//Käufer und Bauherr wärst Du. Auch Kreditnehmer.//

Nicht unbedingt. Meine Tochter könnte ja gleich mit meinem Geld bauen, dafür bekomme ich den Nießbrauchseintrag. Den Kredit würde ich gerne übernehmen, befürchte allerdings, das das nicht möglich ist, da das Haus dann zweimal belastet wird und ich keinen Gegenwert habe.

//Hier soll die Tochter wieder Mieter in ihrer eigenen Immobilie werden? Das wird wohl nicht funktionieren.//

Das wäre kein Problem, sie wäre ganz normale Mieterin, evtl. mit einem Verwandtenbonus. Warum sollte sie dies nicht machen, in einer neuen Wohnung, die auch noch bezahlbar wäre. Woanders müsste sie auch Miete zahlen.

Reparaturen kann man sich teilen und andere Erben(Frau -Lebensgefährtin )gibt es nicht und wird es nicht geben.

Ich würde im Grunde, meiner Tochter mein ganzes Geld schenken, womit sie baut, dagegen bekomme ich den Nießbrauch eingetragen, damit ich mit dem Haus wirtschaften kann.

Übrigens auch deshalb, falls meine Tochter wieder heiratet und wegzieht oder vor mir stirbt, damit das Haus nicht verkauft werden kann.

hildefeuer  09.07.2019, 13:45
@Magdalena08

"Das wäre kein Problem, sie wäre ganz normale Mieterin, evtl. mit einem Verwandtenbonus. Warum sollte sie dies nicht machen,"

weil man Mieteinnahmen versteuern muss und das FA nur Mieten oberhalb 60% der ortsüblichen Vergleichsmiete akzepiert. Sonst must Du Einnahmen versteuern, die gar nicht vorhanden sind, weil eine geringere Meite wieder eine Schenkung ist.

Magdalena08 
Beitragsersteller
 10.07.2019, 10:32
@hildefeuer

Die Miete darf nicht unter 66% der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Und natürlich muss man Mieten versteuern. Meine Tochter soll ja auch nicht umsonst wohnen.

Magdalena08 
Beitragsersteller
 10.07.2019, 10:42
@Magdalena08

So wie ich es sehe, kann ich auch den Kredit übernehmen. Dann läge die ganze Wirtschaftlichkeit bei mir.Obendrein wäre es auch möglich, eine Generalvollmacht für meine Tochter zu hinterlegen, falls mir etwas passiert, dann kann sie automatisch meine Geschäfte weiterführen.