Können wir unserem Sohn ein prozentuales Miteigentum am von uns bewohnten eigenen Haus schenken, ohne daß dieser Prozentsatz an bestimmte Haus- oder Grundstücksteile ( z.B Einliegerwohnung, Gartenanteil, einzelne Zimmer usw.) gebunden ist? Zweck ist einzig und allein, den Eigentumsübergang auf mehrere 10-Jahres-Zeiträume aufzuteilen, um so die Schenkungs-/Erbschaftssteuer zu optimieren. Sind dazu ggfs. Umwege nötig, z.B. die Gründung einer GbR? Müßte die dann angemeldet werden? Erkennt das Finanzamt solche Konstrukte an?