Geliehenes Geld nach Tod des Vaters zurück fordern?
Meine Schwester hat sich von unserem Vater Geld geliehen. Nun ist unser Vater verstorben und wir haben sie aufgefordert, die nicht unbeträchtliche Summe zurück zu bezahlen, sie aber hat ein von unserem Vater unterschriebenes Schriftstück, in dem steht, dass es sein ausdrücklicher Wunsch ist, dass nach seinem Tode das geliehene Geld in eine Schenkung umgewandelt werden soll und auch kein Anspruch von uns an sie oder ihre Kinder gestellt werden kann. Ist das legal? Können wir gegen sie vorgehen?
5 Antworten
Natürlich ist das legal. Es wäre ja noch schöner, wenn man zu Lebzeiten mit seinem Geld nicht machen dürfte, was man will.
Ausnahme: Wenn der Pflichtteilsanspruch der restlichen Erben durch die Schenkung unterschritten wird.
Hast Du je gehört, dass jemand sein Eigentum/Geld nicht verschenken darf?
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Tatsächlich gibt es da Fälle indenen der Erbberechtigte, dies anfechten kann..
Vorausgesetzt das Dokument hält einer Echtheitsprüfung stand, dann zählt der Restbetrag des verliehenen Geldes nicht zur Erbmasse. Da der Vater kein Testament angefertigt hat wäre nun zu Prüfen ob durch diese Schenkung der Pflichtteil der Erben nicht mehr als Erbmasse zur Verfügung steht; ist dem so, dann muß die Schwester soviel Bargeld in die Erbmasse einbringen, dass jeder Erbe sein Pflichtteil bekommen kann.
klar ist es legal.
weshalb auch nicht!
Würde auf dem Schriftstück stehen, jeder erbt eine Million, wäre das dann illegal in dein Augen? Bestimmt nicht.
So was würde man nun als erstes machen? Man würde eine Fotokopie des Schriftstückes fordern. Dann würde man sich diese Fotokopie genau anschauen.
Ist ein Datum drauf?
Ist die Unterschrift des Verstorbenen drauf?
Wenn das Datum fehlt, kann man das anfechten.