Hallo durch einen Verkauf einer Wohnung habe ich einen größeren Geldbetrag erhalten. Da ich selbst gut im Leben stehe und ich auf das Geld nicht angewiesen bin, möchte ich das Geld an mein Kind (bereits volljährig) überweisen, damit dadurch ein Haus/- Wohnungskauf oder andere Wünsche und oder Investments leichter bewerkstelligt werden können.

Wird dies automatisch als vorgezogenes Erbe / Schenkung angesehen?

Muss dies beim Finanzamt gemeldet werden (Bei mir und oder bei meinem Kind)? Wird dies dann von den 400.000€ Schenkungsfreibetrag abgezogen?

Laut § 3 GWG müssen Banken bei Beträgen über 15.000€ Überweisungen wegen Geldwäsche prüfen. Ist ein monatliches Taschengeld unter 15.000€ eine legale Variante?