trotz entzogener Bankvollmacht wurde eine Überweisung von der Bank getätigt und das Konto abgeräumt?
Hallo,
nach dem Tod des Lebensgefährten wurden der Dame von den Erben alle Vollmachten für die Bank entzogen.
Nun hat die Bank trotzdem eine Überweisung über die Bestattungskosten getätigt, das Konto somit abgeräumt.
Er wurde im Vorfeld aber mit der Bank vereinbart, dass keine Daueraufträge, keine Lastschriften und nichts mehr von dem Konto weggehen darf. Und die Bank hat dies bestätigt.
Was können wir jetzt machen?
5 Antworten
Hallo !
Garnichts. Weil dazu hätte der Verstorbene die Vollmacht zu Lebzeiten widerrufen müßen.
Es ist völlig legitim wenn aus dem Restguthaben die Bestattungskosten ausgezahlt werden. Diese Verfügung kann der Verstorbene auch selbst noch zu Lebzeiten veranlasst haben, damit sich die Erben od. Nachkommen nicht auch noch damit rumplagen müßen.
Ihr könnt froh sein, dass ihr es nicht selbst erledigen musstet.
Auszug aus einer Schulungsunterlage für Bankauszubildende:
Die Beerdigungsrechnung kann auch dann beglichen werden, wenn noch keine rechtmäßige Legitimation vorliegt. Die Einreichung der Originalrechnung genügt in diesem Fall zur Legitimation und berechtigt die Bank, die Beerdigungskosten an den Bestatter zu überweisen, auch wenn keine Vollmacht vorliegt (Beerdigungskosten müssen bezahlt werden).
Also ruhig sein und zu der Dame "Danke, dass du das für uns erledigt hast" sagen.
Somit ist auch rechtlich der Drops gelutscht !
Wie es aussieht, wird die "Dame" ihren Grund gehabt haben, im Interesse ihres Lebensgefährten zügig zu handeln.
Wie es rechtlich aussieht ....?
M.M. dazu, sind vom leergeräumten Konto des Verstorbenen n u r die Bestattungskosten bezahlt worden, sehe ich keinen Grund gegen die "Dame Lebensgefährtin" oder der Bank rechtlich vorzugehen.
Das Bankguthaben des Verstorbenen ist so gesehen, lediglich für dessen Beerdigung verwendet worden.
Der Ablauf ist zwar nicht nach Anweisung verlaufen aber die Rechnung ist bezahlt, wer immer dies auch selbst vornehmen wollte !
Die Erben haben die Bestattungskosten zu zahlen.
Drücken können sie sich darum nur durch Ausschlagung des Erbes. Dann steht ihnen aber auch kein einziger Cent aus dem Erbe mehr zu. Erbe kassieren und Bestattungskosten auf Dritte abwälzen geht nicht.
"Die Dame" hat also nichts anderes getan, als Euch Arbeit abzunehmen.
Was Ihr also tun könnt: Aufhören, aus einer Mücke einen Elefanten zu machen.
Du hast völlig recht. Allerdings trifft die Pflicht nur diejenigen Angehörigen, die dem Erblasser zu Lebzeiten zu Unterhalt verpflichtet waren, also Ehegatten und Angehörige in gerader Linie. Wie es hier ist, wissen wir nicht.
Beerdigungskosten werden grundsätzlich im Sterbefall freigegeben.
Sagt das Gesetz nicht, das die Beerdigungskosten aus der Erbmasse zu begleichen sind und wenn diese nicht ausreicht, dann die Angehörigen dazu verpflichtet sind diese zu tragen. Damit kann auch eine Erbausschlagung durchaus nicht verhindern, dass man sich an den Beerdigungskosten beteiligen muß.