Haus von Schwiegervater kaufen auf mietbasis was muss man beachten?
Hallo mein Schwiegervater hat mir angeboten das ich das haus auf mietbasis abkaufen kann das heißt ich bezahle ca 400 euro monatlich das haus ist sehr alt und ca 40.000 euro wert er meinte es reicht wenn wir was aufsetzen ohne Anwalt und das einfach zum notar bringen das Problem ist das er noch eine Tochter hat der er nichts vererben möchte weil sie sich noch nie um ihn gesorgt hat ist das möglich ohne Probleme zubekommen oder muss ich irgendwas berücksichtigen also ich wohne schon dort im Haus und putze auch für ihn und kaufe auch ein mein Mann ist insolvent und kann das haus von seinem Vater leider nicht kaufen und erben geht leider auch nicht weil er insolvent ist deswegen wollen sie das ich das übernehme
3 Antworten
Ihr solltet es nicht "aufsetzen und zum Notar bringen", sondern es richtig machen. Zum Notar gehen und dem sagen, was Ihr wollt und der bringt es dann in die richtige Form, damit man es im Grundbuch eintragen kann.
Ein Grundstückskaufvertrag bedarf der notariellen Beurkundung.
Er kann Dir das Haus auch zum Preis von 40.000 Euro verkaufen - wie Ihr nachher die Bezahlung händelt ist Eure Privatsache.
Er kann dann auch testamentarisch festlegen, dass Du die Restsumme des Kaufpreises beim Ableben vor Tilgung als Alleinerbe betrachten kannst - dann bleibt max. ein Pflichtteilergänzungsanspruch, falls der Vater vor Ablauf von 10 Jahren verstirbt.
Ich glaube, dass da verschiedene Denkfehler drin stecken.
1.
A. Eine Erbschaft in der Wohlverhaltensphase wird nur zur Hälfte angerechnet
B. Das Pflichtteil der Tochter wäre bei Testament nur 1/4 von 40.000, wenn Dein Mann Alleinerbe per Testament ist.
Also würden Deinen Mann das kosten:
10.000,-€ Auszahlung an die Tochter/Schwester und 15.000,-€ Auszahlung an den Insolvenzverwalter. Sind insgesamt 25.000,-€ und das ist doch etwas weniger als 40.000,-€, die Du als Kaufpreis bezahlen willst.
Allerdings wärt Ihr nicht in der Lage, die Summe sofort zu bezahlen.
2. Wenn das Haus doch mehr wert ist und unterpreisig verkauft wird, ist es eine gemischte Schenkung. Das kann Schenkungssteuer für Dich und einen Ptlichtteilsergänzungsanspruch für die Tochter nach sich ziehen.
3. Wenn das Haus wirklich nur 40.000,-€ wert ist, kommen auf Euch weitere Kosten für Instandsetzung etc. zu. Ob Ihr die leisten könntet, ist für mich fraglich.
4. Wenn die Insolvenz des Mannes in ein paar Jahren beendet ist, geht auch nichts in die Insolvenzmasse bei einer Erbschaft. Wenn also der Schwiegervater erst nach der Insolvenz verstirbt, habt Ihr den Pflichtteil der Schwester statt für 10.000,-€ völlig umsonst für 40.000,-€ gekauft., also mit 30.000,-€ Aufschlag.
Soweit meine Gedanken als Anregung, sich doch lieber beraten zu lassen.