Neue Immobilie läuft unter Ehefrau, Kapital vom Ehemann floß in den Kauf. Wie ist der Erbanspruch für Kind?
Mein Vater hatte eine Eigentumswohnung die bereits vor der Ehe vollständig bezahlt war und er im Grundbuch eingetragen war. Er hat vor 10 Jahren geheiratet (eine 45 Jahre jüngere Frau). 2016 hat er seine Wohnung verkauft und und sein Kapital in eine gemeinsame Wohnung fließen lassen. Im Grundbuch steht aber nur die "Ehefrau ". Bis dahin hatte sie eine eigene Wohnung zur Miete bewohnt.
Jetzt ist der Erbfall eingetreten und ich möchte wissen, ob sein Kapital als Schenkung gesehen wird oder der Wert der gemeinsamen Wohnung in die Erbmasse eingerechnet wird. Es bestand kein Ehevertrag oder Testament
2 Antworten
Die Wohnung gehört ihr. Dir steht nur ein Wertausgleich zu, sofern dein tatsächliches Erbe am Nachlass ohne lebzeitig verschenktes Kapital niedriger wäre als der fiktive Wert zur Pflichtteilsquote mit dieser Schenkung.
Bsp.: Nach Schenkung von 150 hinterlässt er 100, dir also 50. Fiktiv stünden dir von (150+100=) 250 zur Pflichtteilsquote 1/4 oder 62,5, mithin ein Ausgleich von 12,5 in Geld zu deinem Erbrecht 50 zu.
§ 2325 BGB ist Dein Freund, Dir steht ein Pflichtteilsergänzungsanspruch zu.
Genau, mit der Wohnung hat Dein Vater nichts zu tun. Er hat nur seiner Ehefrau Geld geschenkt. Diese Schenkung wird dem Erbe zugeschlagen und auf der Basis Dein Erbe errechnet.
Also angenommen er hatte bei seinem Ableben noch 10.000,- Euro auf dem Konto und hatte seiner Frau 50.000,- geschenkt, dann ist das Gesamterbe 60.000,-.
Es gibt kein Testament, also gesetzliches Erbe. Deine Stiefmutter 1/2 gem.§§ 1371 und 1931 BGB, u 1/2 gem. § 1924 BGB.
Sie hat auszuzahlen.
Vermutlich wird es nicht so ohne weiteres laufen, daher wirst Du eventuell einen Anwalt brauchen.
Danke für die Antwort. Demnach wird nur das Kapital welches in die Wohnung geflossen ist berücksichtigt als "Schenkung", nicht aber die gemeinsam bezogene Wohnung da der Eigentümer die EF ist... sehe ich das richtig? LG