Mieteinnahmen nach Tod des Nießbrauchers?

2 Antworten

Diese Art Nießbrauch gilt meist "lebenslang."

Damit ist ab dem folgenden Monatsersten der Hauseigentümer der Berechtigte.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Kroddert 
Beitragsersteller
 28.02.2020, 17:16

Dankeschön, das hilft mir weiter.

Kroddert

Ist im Grundbuch eine Vorschlöschklausel (Bedeutung sh.googl) eingetragen, kann der Nießbrauch mit dem Todesnachweis (Sterbeurkunde) des Nießbrauchberechtigten im Grundbuch auch vor Ablauf eines Jahres ohne Mitwirkung eines Notars gelöscht werden.