Muss an Bruder Miete gezahlt werden?
Hallo,
Ich habe vor 13 Jahren von meinem Vater ein Haus überschrieben bekommen und zwar zu 7/10 mein Bruder zu 3/10. Meinem Vater und seiner Frau wurde lebenslanges Wohnrecht und ein Pflegevertrag als Gegenleistung zugesagt. Mein Vater samt Frau ziehen jetzt aus und verlangen Rente als Gegenleistung für das Wohnrecht. Dafür müssen wir diese Wohnung vermieten, ob das rechtens ist, wird gerade geklärt. ich wohne seit 13 Jahren mit in dem Haus und habe einen Anbau selbst finanziert und habe alle Hauskosten selber gezahlt (Grundsteuer, Wohngebäude Versicherung etc.).
Jetzt will auf einmal mein Bruder, dass ich Miete an ihn zahle, da er seine 3/10 nicht nutzen kann/ will. Hat er das Recht dazu?
Vielen Dank für die Antworten
1 Antwort
Sofern das Eigentum nicht so geteilt ist, dass genau 3/10 deinem Bruder gehören ( z.B. dessen Anteil ist die Garage/Werkstatt und der Garten) und dein Teil sind die Wohnung etc..., gehört euch alles gemäß eurem Anteil gemeinsam. Wenn du nun die gesamten 10/10 alleine benutzt, müsstest du deinen Bruder entschädigen. Solange dem nicht so ist, wäre er auch verpflichtet, seinen Teil der Nebenkosten mit zu bezahlen. Jetzt habt ihr aber auch noch ein Wohnrecht darauf, das du gerade überprüfen lässt. Wenn du damit sowieso bei einem Rechtsanwalt bist, lass auch den Teil mit den anteiligen Kosten überprüfen. Es wäre jetzt für alle beteiligten Parteien gut, Rechtssicherheit zu schaffen. Die Feinheiten eures Vertrages kennt hier ja keiner.