Auszahlung Geschwister?

2 Antworten

Bei einer Versteigerung, und die kann er ansetzen würdest du nur die 1/2 bekommen. Er aber die 50000 Reparaturen verlieren. Miete könntest du vergessen (800*12*10 = 96000). Also käme er wohl 50000 billiger davon wenn er deinen Vorschlag ablehnt.

Die 50000 Reparaturen stecken im Haus das NUN 198000 wert ist. Was wäre es denn ohne die 500000 Reparaturen + laufende Instandhaltung wert.

Bei deiner Rechnung hat er 50000 reingesteckt und muss das dann durch den höheren Kaufpreis aus nochmal teilen

Ausmachen könnt ihr was ihr wollt. Macht man normalerweise einfach VORHER

Die Sache hat ja zwei Aspekte.

  1. Seine ersparte Miete abzüglich der von ihm getragenen Kosten, die sonst der Vermieter gehabt hätte (Reparaturen usw.)
  2. Der Ausgleich der von Dir geerbten Haushälfte.

In Sachen der Miete frage ich mich, warum Du erst jetzt daran denkst.

Wenn das Haus 200.000,- Wert ist als EFH, müsste die Nettoklatmiete so bei 600,- bis 700,- Euro liegen. Davon wären dann noch die Reparaturen abzuziehen. Abzüglich Abschreibung hättest Du den Ertrag dann versteuern müssen.

Ich denke diese Einflüsse sollten berücksichtigt sein.

Für die Haushälfte wäre der Ausgleich 99.000,- Euro.

Bei diesen Rechnereien darf man aber nicht vergessen, dass Du Barbeträge hast zur beliebigen Verwendung, Dein Bruder aber ein Haus, also gebundenes Kapital mit Verpflichtungen.

Es wäre auch noch zu klären, wofür Dein Bruder die 50.000, Euro Kredit aufgenommen hat. Sind die im Haus investiert worden? Haben die den Wert von 198.000,- beeinflusst?

Setzt Euch am besten mit einem Steuerberater zusammen, um alle Aspekte zu beleuchten. Dein Bruder muss ja auch noch Grunderwerbsteuer zahlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Meister82 
Beitragsersteller
 05.09.2018, 09:19

Vielen Dank, dann werden wir das mal tun