Auszahlung von Genossenschaftsanteilen nach Tod?

2 Antworten

Hm...schick mal den Vertrag her, dann können wir ihn für dich lesen und dir antworten.

Nein die Anteile gehen auf den Erben über und der kann dann erst kündigen und muss warten bis der Geschäftsbericht Bilanz durch Hauptversammlung entlastet wird.

Hängt aber von den Satzungen der Genossenschaft ab und gesetzlichen Bestimmungen.