Mein Erbe vom Gemeinschaftskonto auszahlen lassen?
Meine Eltern besitzen ein Gemeinschaftskonto von ca. 100.000 Euro. Jetzt ist ein Elternteil verstorben. Kann ich als Einzelkind meiner Eltern 25.000 Euro mir als Erbe auszahlen lassen? Und wie ist die Vorgehensweise wenn ich an meinen Erbteil kommen möchte?
3 Antworten
Kann ich als Einzelkind meiner Eltern 25.000 Euro mir als Erbe auszahlen lassen?
Nein. Denn dass die Einlage auf dem Gemeinchaftskonto zu 50% dem Erblasser gehören soll, wäre reiner Zufall.
Und wie ist die Vorgehensweise wenn ich an meinen Erbteil kommen möchte?
Ihr handelt als Erbengemgemeinschaft überenstimmend oder garnicht :-O
Ohne Zustimmung des Miterben zahlt die Bank überhaupt nicht als Einzelerben aus.
Woher sollen wir das wissen?
Haben Deine Eltern eventuell ein Berliner Testament?
Gibt es überhaupt ein Testament, oder gilt die gesetzliche Erbfolge?
Und wie ist die Vorgehensweise wenn ich an meinen Erbteil kommen möchte?
Wenn es kein Testament gibt, setzt Du ich mit dem überlebenden Elternteil zusammen und berate, wie ihr verfahren wollt.
Wenn es ein Testament gibt, gilt das.
Wenn Du durch das Testament enterbt bis, forderst Du den Pflichtteil.
Ja als Beide noch lebten gab es eine Bankvollmacht für mich und ich habe mich um alle finanziellen Verfplichtungen gekümmert und mache das heute immer noch. Nach dem Tod meines Elternteils möchte ich aber jetzt mein Erbe ausgezahlt bekommen, weil sonst wahrscheinlich das ganze Geld für die Pflege verbraucht würde.
Der Sachverhalt kommt hier nur stückweise zu Tage!
Wie lautet denn Deine Vollmacht? Sind Insichgeschäfte erlaubt? Nur dann ginge das mit dem Umbuchen vom Konto des Elternteils auf Dein Konto.
Ist der Bank der Zustand des Elternteils bekannt? Wenn ja ist möglich, dass die Überweisung versagt wird und Bestellung eines gesetzlichen Betreuers verlangt wird.
Strafrechtliche Konsequenzen unter dem Gesichtspunkt der Untreue drohen Dir, wenn Du nicht präzise alle anteilig auf deinen Erbteil entfallenden Schulden abrechnest, insbesondere die anteiligen Bestattungskosten.
Danke “wfwbinder” für die sachliche Antwort. Bei meiner Fragestellung habe ich versucht diese so einfach und so eindeutig wie nötig zu halten, um das Lesen der Anderen hier im Forum zu erleichtern.
Leider befindet sich mein anderer Elternteil in einer betreuten Einrichtung und ist geistig nicht mehr Vertragsfähig, darum ist die Einigung nicht mehr möglich. Es gibt werder ein Berliner Testament noch ein normales Testament.
Ich habe doch geschrieben das ich Erbe geworden bin und wenn es ein Testament gäbe, wäre die Sache ja klar. Jetzt greift doch die gesetzliche Erbfolge, wie kommen Sie auf Pflichtteil?
Der Elternteil in der Einrichtung ist nicht unter Vermögenspflegschaft.
Die finanziellen Angelegenheiten regel ich im Moment.