Erbberechtigt von Großcousine?
Die Großcousine meines Vaters verstarb 2018. Mein Vater verstarb bereits 2015. Da mein Vater vorverstorben ist, wäre ich wohl nicht mehr erbberechtigt? In der 4. Erbordnung, in der ich mich befinde, macht wohl der Gesetzgeber einen Schnitt bei den nächsten Verwandten?
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Erbe, erbrecht
Bei der (gesetzlichen) Erbfolge geht es nur darum, ob Jemand im Rang vor einem kommt.
- Kinder
- Enkel
- Sonderstatus Ehegatte, der neben den Kindern, oder den Eltern erbt
- Eltern
- Kinder der Eltern (Geschwister)
- Die Kinder des jeweiligen Erben, treten an dessen stelle wenn er verstorben ist
Also, wenn es einen Erben gibt, der vor Deinem Vater gekommen wäre, ist nichts. Wäre Dein Vater erbe gewesen, trittst Du an seine Stelle.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung