Stiefvater hat das Haus noch vor dem Tod meiner Mutter verkauft, die im Pflegeheim lebt. Habe ich dann trotzdem noch einen Anspruch auf ein Erbe?
Wenn meine Mutter verstirbt, er aber bis dann sich mit dem Geld "abgesetzt" hat - welche Möglichkeiten habe ich dann noch?
Das Haus hat ursprünglich meiner Mutter gehört. Allerdings ist sie schon vor einigen Jahren an Alzheimer erkrankt. Es könnte sein, dass sie in der Anfangszeit ihrer Krankheit ihm etwas überschrieben hat. Gehen wir jetzt mal davon aus.
Sie hat keinen gesetzlichen Betreuer.
Der Verkaufspreis ist sehr hoch. Für das Pflegeheim würde das noch über viele Jahre ausreichen, aber meine Mutter hat leider bereits das Endstadium ihrer Krankheit erreicht.
4 Antworten
Für eine Überschreibung braucht man einen Notar und der würde das nicht gemacht haben wenn deine Mutter nicht geschäftsfähig gewesen wäre.
Du solltest im Todesfall von deinem Stiefvater die Offenlegung aller Informationen verlangen und deine Erbschaftsansprüche geltend machen.
Vielleicht gibt es ja auch noch ein Testament.
Nimm dir hierfür am besten einen auf Erbrecht spezialisierten Anwalt
Wenn überhaupt hat doch wahrscheinlich deine Mutter das Haus verkauft oder gehörte das Haus deinem Stiefvater?
Steht deine Mutter unter Betreuung?
Vielleicht muss das Geld auch für die Bezahlung des Pflegeheims eingesetzt werden.
Liefer mal mehr Informationen, sonst kann dir keiner helfen.
A)
Warum redest Du nicht mit Deinem Stiefvater?
B)
Warum redest Du nicht mit Deiner Mutter?
C)
Das Haus wurde vermutlich verkauft, damit Deine Mutter vernünftig gepflegt wird und man diese Kosten tragen kann.
Hast Du überhaupt eine Ahnung, was das kostet? Die Beträge der Pfleversicherung reichen hierfür in der Regel nicht.
Und damit hast Du ein Problem?
Denkst nur an Dich und Geld?
Ohne dem Dazutun Deiner Mutter kann und darf Dein Stiefvater Grundstücke und Häuser nicht verkaufen.
Und überwacht wird das alles von einem Notar.
Also die Aussage "da meine Mutter das so alles vermutlich nicht gewollt hätte" kann so nicht ganz richtig sein.
Deine Mutter muss also wissentlich alles auf den Weg gebracht haben.
Im Übrigen hast Du später als Erbe das Recht darauf, Einblick in sämtliche Vorgänge zu nehmen!
Welche Möglichkeiten Du hast?
In die Röhre schauen wäre eine von denen. Was weg ist, ist weg.
Da jetzt mehr Fakten kommen, kann man auch eine konkrete Empfehlung geben: Man könnte beim Amtsgericht anregen die gesetzliche Betreuung anzuordnen.
War auch schon mal eine Überlegung von mir, allerdings hätte es dann noch mehr Stress mit meinem Stiefvater gegeben. Ich denke noch mal drüber nach. Danke!
Mein Stiefvater ist ein sehr schwieriger Mensch, mit dem man leider nicht vernünftig reden kann.
Wie gesagt: meine Mutter ist im Endstadium der Alzheimer und hat mich das letzte Mal vor 3 Jahren erkannt. Mit ihr kann ich leider nicht mehr reden.
Mir ist durchaus bewusst, wie teuer ein Pflegeheim ist, da ich selbst mal in der Verwaltung eines Hauses gearbeitet habe.
Nein, es geht mir nicht ums Geld, ich bin darauf nicht angewiesen. Es geht mir eher ums Prinzip, da meine Mutter das so alles vermutlich nicht gewollt hätte.