Müsste ich meinen Sohn ins Grundbuch auch eintragen lassen?
Bin alleinstehend lebe mit meinem 18 jährigen Sohn zusammen in meiner gekauften Wohnung.Wenn mir was passieren würde,würde denn mein Sohn die Wohnung bekommen auch wenn er nicht im Grundbuch eingetragen ist?
3 Antworten
Berna:
Hast du testamentarsich nicht andere eingesetzt und außer deinem Sohn auch keine weiteren Erbberechtigten, kann sich dein Sohn als Alleinerbe aufgrund eines Erbscheins oder eines notariellen Testaments mit Erföffnungsprotokoll ins Grunduch als Eigentümer grundbuchkostenfrei eintragen lassen.
Wenn die Immobilien keine Grundschuld hat und du sonst keine Schulden. Und wenn es keine anderen Erben gibt - ja
Eine Grundschuld brauchst Du nicht. Wenn Du keine weiteren Kinder hast, ist Dein Sohn Alleinerbe.
Die Frage sollte man schon lesen können. Von Grundschuld war hier keine Rede. Ebenfalls wurde keine Aussage gemacht ob der Sohn Alleinerbe ist.