Müsste ich meinen Sohn ins Grundbuch auch eintragen lassen?

3 Antworten

Berna:

Hast du testamentarsich nicht andere eingesetzt und außer deinem Sohn auch keine weiteren Erbberechtigten, kann sich dein Sohn als Alleinerbe aufgrund eines Erbscheins oder eines notariellen Testaments mit Erföffnungsprotokoll ins Grunduch als Eigentümer grundbuchkostenfrei eintragen lassen.

Wenn die Immobilien keine Grundschuld hat und du sonst keine Schulden. Und wenn es keine anderen Erben gibt - ja

Eine Grundschuld brauchst Du nicht. Wenn Du keine weiteren Kinder hast, ist Dein Sohn Alleinerbe.