Vater hat seine Häuser an die neue Lebenspartnerin "überschrieben". Was passiert mit meinem Erbe?
Mein Vater, der noch lebt, hat heimlich alle seine Häuser an seine Neue Lebensgefährtin überschrieben. Was passiert im Falle seines Ablebens mit meinem Pflichtteil?
5 Antworten
Heimlich? Ich kann den Ärger zwar ein Stück weit nachvollziehen, aber Du solltest Dir klarmachen, dass Dein Vater mit seinem (!) Vermögen zunächst mal machen kann, was er will, er muss Dich da nicht fragen.
Du hast 'überschrieben' in Anführungszeichen gesetzt - warum? Wenn er mehrere Häuser an seine Lebensgefährtin notariell übertragen hat, dann hat diese oder Dein Vater selbst erstmal ein gerüttelt Maß an Schenkungsteuer zu zahlen - das wäre steuerlich gesehen kein besonders sinnvolles Vorgehen gewesen, aber nicht mehr zu ändern und es tritt ein, was die Vorschreiber bereits geschrieben haben.
Häufiger kommt in dieser Konstellation vor, dass die Lebensgefährtin einen Nießbrauch bekommt, was auch sinnvoller ist - die Lebensgefährtin wird abgesichert, die eigenen Kinder bleiben aber die Erben. Wurde also wirklich 'überschrieben'?
Wurde also wirklich 'überschrieben'?
Natürlich nicht, weil es sowas nicht gibt. Man kann Grundstücke verschenken, verkaufen, vererben oder man wird enteignet.
Überschreiben kann man höchstens ein falsch geschriebenes Wort auf einem Zettel oder Schild.
Dein Pflichtteil bemißt sich an dem, was dir im Erbfall von deinem Vater hinterlassen wurde. Die Immobilien schon mal nicht und wenn er diese Schenkungen noch 10 Jahre überlebt, bekommst nicht einmal einen finanziellen Ausgleich sondern schaust durchs Ofenrohr ins Gelände :-O
Apropos heimlich: Lebzeitig schuldet dir dein Vater weder Rechenschaft noch braucht er deine Zustimmung, was er mit seinem Vermögen macht - das hälst du mit deinem bestimmt genauso :-)
Was passiert im Falle seines Ablebens mit meinem Pflichtteil?
Einen Pflichtteil-(ergänzungsanspruch) kannst Du maximal dann noch geltend machen, wenn Dein Vater innerhalb von 10 Jahren nach der Schenkung verstirbt ..... allerdings verringert sich dieser Teil dann von Jahr zu Jahr um jeweils 10%.
Einige Gegenfragen:
Hatte der Vater mit seiner Frau (also Deiner verstorbenen Mutter) ein sog. Berliner Testament abgeschlossen? War seine Frau Miteigentümerin dieser Immobilien und hat er lt. Testament deren Eigentumsanteile geerbt? Wenn ja, kann Dein Vater lt. Testament frei über das Eigentum verfügen? Welche Regelungen enthält dieses Testament für die Erben?
Mit "überschrieben" meinst Du "geschenkt"?
Es gibt eine Menge Fragen zu diesem Sachverhalt, deren Beantwortung durch einen Fachanwalt für Erbrecht erfolgen sollte. Es kommt hier u. a. eine Prüfung nach § 2287 BGB in Frage.
Wenn der Vater innerhalb der 10 Jahre nach Schenkung verstirbt hast Du einen Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen die Lebensgefährtin. Danach gehst Du leer aus.
Ja, eine echte Zeitbombe für den Vater. Nicht dass dem direkt etwas zustößt und dann ist die Armbanduhr kaputt.
Ja, es wurde notariell übertragen. Natürlich kann er mit seinem Eigentum tun und lassen, was er möchte. Es war nur einfach ein kleiner Schock, dass er das getan hat.