Erbfolge Enkel, wenn andere Onkel/Tanten noch da?

2 Antworten

Dein Großvater hatte 5 Kinder, und Du trittst an die Stelle Deines Vaters und erbst entsprechend ..... in diesem Fall Schulden, soweit Du das Erbe nicht ausschlägst.

Es besteht Bestattungspflicht und einer wird sich um die Bestattung ( Ausrichtung derselben ) und auch um die Begleichung der Kosten dafür kümmern müssen. Bedeutet auch, dass Dein Anteil davon 20 % sind - wenn Du Dich Deinen Onkeln und Tanten gegenüber fair verhältst.


imager761  04.07.2020, 09:25
Bedeutet auch, dass Dein Anteil davon 20 % sind - wenn Du Dich Deinen Onkeln und Tanten gegenüber fair verhältst.

Nein: Die Kostentragungspflicht der nächsten Angehörigen richtet sich nicht nach der gesetzl. Erbquote, sondern deren Unterhaltsfähigkeit der Betattungsverpflichteten gemessen an jeweilen Einküften.

Meint: Lebt Oma von Grundsicherung, hartzen beide Söhne und haben die Töchter als Hausfrau bzw. 450-EUR-Jobbberin keine entsprechenden Einkünfte, zahlt der Fragesteller die auch allein. Oder eben garnicht, wenn er als Schüler/Student/Dienstleistender weder Einkommen noch Kapitalerträge über dem Selbstbehalt hätte.

wilees  04.07.2020, 09:55
@imager761

Meine Aussage stellte Fairness bei Übernahme an den Beerdigungskosten in den Raum - und das stellt nach meiner Sichtweise auch die Betrachtung des Leistungsvermögens der einzelnen Erben in den Raum.

Und diesbezüglich habe ich persönlich in den zurückliegenden Jahren einige "Blüten" erlebt.

imager761  04.07.2020, 17:23
@wilees

Nun hat ein von dir in den Raum gestellter "Anteil von 20%" gerade nichts mit Fairness zu tun.
Fair ist, wenn jeder nach seiner Leistungsfähigkeit beiträgt oder bei mangelnder auch nichts zahlen muss und genauso sieht es der Gesetzgeber auch vor.

Trete ich nun in der Erbfolge (...) an die Stelle meines Vaters, gleichwertig neben den anderen 4 Kindern?

Ja, zu 1/5 oder 20% bzw. 1/10 oder 10% neben der Witwe n. § 1924 III BGB.

Trete ich nun (...) bei den Beerdigungskosten betreffend an die Stelle meines Vaters

Ja, auch als Enkel und zwar in Höhe deiner gesetzlichen Unterhaltspflicht im Rahen deiner Einkünfte auch dann, wenn das Erbe ausgeschlagen würde, aus eigenen Tasche