Lebenslanges Wohnrecht für meine Schwester?

3 Antworten

Doch, das ist eine Schenkung mit einem zu beziffendern Wert. Jahreskaltmiete mal Lebenserwartung.

Man kann allerdings die evtl. als ungerecht empfundenen Hinterlassungswünsche der Mutter auch einfach akzeptieren.

Die 10-Jahres-Regel kenne ich nur bezüglich des Pflichtteils.

Ist das eine Schenkung an meine Schwester?

Nein, das ist keine Schenkung. Nur ein eingeräumtes Recht, nicht mehr und nicht weniger. An der normal üblichen Erbfolge ändert das später im Erbfall nichts.

Knitze

Vermutlich handelt es sich bei der Zuwendung um ein vorweggenommenes Erbe der Mutter (Alleineigentümerin des Grundstücks) an ein erbberechtigtes Kind mit Ausgleichspflicht unter den Abkömmlingen.

Für ein unentgeltliches Wohnrecht ist ein Wert zu bilden. Bei einer Miete von angenommen 500 € mtl. und einem Alter der Wohnberechtigten von angenommen 60 J. ergibt sich ein Wert von immerhin rd. 83 000 €.

Gesetzliche Erbfolge vorausgesetzt (ohne Erbverzicht und Enterbung) würde die Aufteilung des Nachlasses wie folgt aussehen:

Marktwert der Immobilie z. B. nach wie vor 430 000 €, Wohnberechtigte 1/5 = 86.000 ./. 83.000 = 3.000 €, die anderen vier Abkömmlinge je 1/5 von 86.000,-- €.