Was passiert mit dem Gemeinschaftskonto nach dem Tod eines Teilhabers?
Hallo Zusammen,
Meine Mutter ist im Frühjahr gestorben, ich habe mein Konto bei der DKB damals mit ihr als Gemeinschaftskonto eingerichtet weil ich zu dem Zeitpunkt noch nichts verdient habe und das Konto ohne Sie nicht bekommen hätte. Sie hat das Konto nie genutzt und nur ich habe auf das Konto eingezahlt und abgehoben.
Jetzt frage ich mich wie die Rechtslage ist, da ich das überschuldete Erbe abgelehnt habe. Steht dem Erbenden die Hälfte meines Geldes zu? Das wäre für mich sehr ungünstig da mein Geld dann an meinen insolventen Stiefvater gehen würde, der es wiederum der Bank geben müsste.
Oder gibt es da die Möglichkeit nachzuweisen das es nicht als Gemeinschaftskonto genutzt wurde?
Danke schonmal für eure Antworten
1 Antwort
ES gibt ja anscheinend nur Dich und den Stiefvater als Erben.
Der Tod einer Mutter ist ein halbes Jahr her. Bisher hat sich keiner gemeldet.
Ich würde an Deiner Stelle einfach mit mit dem Totenschein zur Bank gehen und darum bitten die Mutter aus dem Konto zu streichen.
Ich denke, dass Du als Sohn eine gute Chance hast, dass die das machen, ohne Fragen zu stellen. Man kann ja sehen, dass die Eingänge nur ein Gehalt sind.