Kann man einen Immobilie anteilig verschenken, ohne daß eine Aufteilung der Immobilie vorgenommen wird?
Können wir unserem Sohn ein prozentuales Miteigentum am von uns bewohnten eigenen Haus schenken, ohne daß dieser Prozentsatz an bestimmte Haus- oder Grundstücksteile ( z.B Einliegerwohnung, Gartenanteil, einzelne Zimmer usw.) gebunden ist? Zweck ist einzig und allein, den Eigentumsübergang auf mehrere 10-Jahres-Zeiträume aufzuteilen, um so die Schenkungs-/Erbschaftssteuer zu optimieren. Sind dazu ggfs. Umwege nötig, z.B. die Gründung einer GbR? Müßte die dann angemeldet werden? Erkennt das Finanzamt solche Konstrukte an?
2 Antworten
Ist das eine Luxusvilla? Pro Elternteil gibt es alle 10 Jahre einen Steuerfreibetrag von 400.000 Euro, insgesamt also 800.000 Euro.
Ob eine ratenweise Übertragung wirklich nötig ist sollte also überprüft werden. Vielleicht könnte man besser gleich das ganze Haus übertragen, natürlich unter Eintragung eines lebenslangen Wohnrechts.
Danke! Niessbrauch fällt leider aus anderen Gründen aus, und 800'000 treffen auch nicht ganz zu, da das Haus jetzt auf nur einen Ehepartner eingetragen ist. Es wird also doch wohl auf eine anteilige Schenkung und Eigentümergemeinschaft von Eltern und Kind zu je 33% (bzw. 1/3) hinauslaufen.
Durch so eine Schenkung würde automatisch eine Grundstücksgemeinschaft entstehen.
Es ist aber üblich das in Bruchteilen und nicht in Prozent auszudrücken. Also die Schenkung von 1/4, 1/2, oder 3/8 usw.
Und jeder EIgentümer kann die Gemeinschaft durch eine Teilinsversteigerung wieder auflösen. Das kann auch der Insolvenzverwalter des Sohnes machen wenn dessen Geschäfte in die Hose gehen
Dann sitzen die alten Leute irgendwann auf der Straße
Lieber mal rechnen. Im ersten Erbfall mit der überlebende dem Kind seinen Erbteil auszzahlen......Das gilt auch wenn er bereuts das halbe Haus hat
Danke für den Hinweis; allerdings sind Prozente auch nur Bruchteile......