Wohnung des Verstorbenen betreten?
Hallo. Mein Ex-Stiefvater ist verstorben am Sonntag.
Ich bin keine Erbin. Es war der Vater von meinem Halbbruder
Wir haben die selbe Mutter aber zwei versch.Väter.
Stimmt es,dass mein Halbbruder jetzt die Wohnung nicht mehr betreten darf?Er braucht noch Unterlagen u die Wohnung muss ja auch geräumt werden.
Keiner will das Erbe annehmen.
Der Vermieter ist der eigene Bruder vom Sriefvater.
Er ist zwar in der Wohnung verstorben aber es wurde nichts beschlagnahmt.
Liebe Grüsse u vielen dank
5 Antworten
Wenn dein Stiefbruder noch persönliche Sachen dort hat, kann er die sicher noch rausholen. Bei den Unterlagen kommt es darauf an, um was es sich handelt. Eigentlich muss der Vermieter die Wohnung verschließen, um alles Eigentum bis zur Klärung zu sichern. I.d.R. wird dann die Mietkaution , sofern schuldenfrei, für die Räumung verwendet.
Geht das Mietverhältnis nach dem Tod auf die Erben über? Dann müssten auch die Kosten von euch getragen werden.
Man könnte verhandeln, dass man bei gemeinsamer Begehung bespricht, welche Dinge man evtl. noch übernehmen würde, wenn sich kein anderer findet. Was auch den Vermieter bei der Entsorgung entlastet. Auch seht ihr, was noch in der Wohnung ist (Fotos machen), denn auch der Onkel könnte sich bedienen. Bei Erbausschlagung (Frist 6 Wochen) seid ihr draußen.
Wir waren jetzt beim Anwalt wegen dem Erbe auschlagen usw. Das Auto sollen wir mal lassen.
Ansonsten dürfen wir in die Wohnung uns einen Überblick verschaffen. Das was eh uns gehört darf mitgenommen werden. Wir sollen es aufschreiben. Die Unterlagen für die Bestattung brauchen wir u dürfen mitgenommen werden. Auch das notieren wir. Der Onkel als VM stellt den Container zu Verfügung und lässt ausräumen.
Genau. Wir brauchen halt Unterlagen wie ub Geburtsturkunde KK Karte Ausweis Scheidungspapiere für den Bestatter.
Ich habe bereits darauf geantwortet. Wir brauchen schliesslich Unterlagen für das Bestattungsinstitut. Und der Anwalt hat gesagt das es ok ist. Nur nichts veräussern. Und so hat es auch das Amtsgericht gesagt.
wenn du und dein Halbbruder das Erbe ausschlägst , braucht ihr auch die Wohnung nicht zu räumen .
Wenn dein Halbbruder das Erbe ausschlägt , muß auch er nicht die Wohnung räumen , dafür ist dann der Vermieter zuständig , egal ob es der Onkel oder ein Fremder ist .
Da der Vermieter sein Bruder ist nimmt er vielleicht das Erbe an... wozu müßt Ihr hinein?
Keiner will das Erbe annehmen.
Dann hat auch Dein Stiefbruder in dieser Wohnung nichts mehr zu suchen.
Die Räumung der Wohnung wird letztendlich der Vermieter übernehmen müssen.
Und wenn der Vermieter sagt er soll das machen ? Und wer trägt die kosten dafür? Danke
Wenn Dein Stiefbruder das Erbe ablehnt, darf er auch nichts mehr aus der Wohnung herausnehmen.
Ich bin eh keine Erbin.
Der Onkel ist der Vermieter u möchte das mein Halbbruder das macht.