Können Mietzahlungen für 3 Monate nach dem Tod des Lebenspartners von den Erben weiter gefordert werden?
Beide Parteien-Lebensgefährten haben über 20 Jahre zusammen in einer Mietwohnung gewohnt. Der Mietvertrag wurde von beiden unterschrieben. Nun ist der Lebensgefährte gestorben und die Lebensgefährtin fordert von den Erben für die 3 Folgemonate nach seinem Tod anteilige Miete und Nebenkosten. Die Wohnung wird von ihr weiter bewohnt. Es bestand kein Untermietvertrag. Darf sie diese Forderung stellen?
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