Beide Parteien-Lebensgefährten haben über 20 Jahre zusammen in einer Mietwohnung gewohnt. Der Mietvertrag wurde von beiden unterschrieben. Nun ist der Lebensgefährte gestorben und die Lebensgefährtin fordert von den Erben für die 3 Folgemonate nach seinem Tod anteilige Miete und Nebenkosten. Die Wohnung wird von ihr weiter bewohnt. Es bestand kein Untermietvertrag. Darf sie diese Forderung stellen?