Übergangsgewinn oder Ware abverkaufen?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich kann die Antwort von @UndertakerOWL nur unterstützen.

Für einen engagierten Laien ist die FRage zu speziell, als dass Du auf eine Antwort etwas aufbauen kannst udn ein Berufskollege wird nicht so dumm sein, hier im Forum eine konkrete Antwort zu schreiben, ohne wirklich sämliche Details zu kennen.

ich stehe vor der Umwandlung meines Einzelunternehmen in eine noch zu gründende GmbH, da ich die Umsatzgrenze überschritten habe und somit bilanzierungspflichtig werde.

Das sind die ersten Punkte:

Die Bilanzierungspflicht, bedingt ja nicht, dass man eine GmbH gründen muss.

Die Einbringung in eine GmbH ist eine SAchgründung (Achtung, Pflicht einen Gutachter zu bestimmen/Gründungsbericht von Wirtschaftsprüfer, oder vBP). Alternativ eine verdeckte Sachgründung, vor der seriöse Berater aber warnen werden, weil Fußangeln zu erwarten sind.

Der Übergangsgewinn kann übrigens auf 3 Jahre verteilt werden, wäre also kein so großes Problem.

Aber wenn eine GmbH aus anderen GRünden günstige erscheint, oder gewünscht wird, würde ein Berater sowieso etwas anderes vorschlagen. Es gibt da sehr interessante Lösungen

Aber nach Deiner Fragestellung (ich bitte um Entschuldigung, es soll keine Beleidigung sein, sondern nur eine Erfahrung aus Jahrzehnten Steuerberatung), gehörst Du zu den Leuten, die lieber 20.000,- Euro Steuern zahlen, als einem Steuerberater 4.000,- Euro Honorar (die als Betriebsausgabe steuerlich abzugsfähig sind).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

BLP255 
Beitragsersteller
 13.11.2024, 02:22

Hallo, danke für die Antwort. Ich hatte bereits ein Meeting mit meinem Steuerberater, allerdings war das um ehrlich zu sein nicht so zielführend, wie ich erwartet habe, weshalb ich mich am Ende doch selbst in die Thematik einarbeiten musste. Da mein Steuerberater allerdings die Buchführung gut abbildet und alles soweit reibungslos funktioniert, werde ich meinen Steuerberater nicht wechseln... Ich habe werde mir aber noch zwei Meinungen von anderen Steuerberatern einholen, um die bestmögliche Lösung zu finden. Nichtdestotrotz wollte ich die Frage in einem Forum stellen, da es in der Regel doch immer andere Nutzer gibt, die vielleicht ein ähnliches Konstrukt haben und einen Tipp geben können.

Bei dem Sachverhalt gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, die man nur abwägen kann, wenn man die gesamten Einzelheiten des Falls kennt. Seriös kann das nur dein Steuerberater beantworten.

Daher lautet mein Beitrag: lass dich in der Sache beraten. Entweder hast du schon einen SB oder du suchst dir einen. Tipps aus einem Laienforum sind am Ende meist deutlich teurer als ein Steuerberater.


"ich stehe vor der Umwandlung meines Einzelunternehmen in eine noch zu gründende GmbH, da ich die Umsatzgrenze überschritten habe und somit bilanzierungspflichtig werde."

Bitte was!?!?!

Auch wenn die Umsatzgrenze überschritten wurde, kannst und darfst Du doch Dein Einzelunternehmen weiterführen!

Was ist das denn für eine Begründung?!?!


BLP255 
Beitragsersteller
 13.11.2024, 02:24

Nicht böse gemeint, aber im E-Commerce Bereich als eingetragener Kaufmann zu agieren und die Thesaurierung einer Kapitalgesellschaft nicht zu nutzen, scheint mir doch überwiegend nachteilig zu sein. Insbesondere wenn Gewinne nicht ausgezahlt werden, sondern innerhalb der Kapitalgesellschaft investiert werden sollen.