Übergangsgewinn oder Ware abverkaufen?
Hallo zusammen,
ich stehe vor der Umwandlung meines Einzelunternehmen in eine noch zu gründende GmbH, da ich die Umsatzgrenze überschritten habe und somit bilanzierungspflichtig werde.
Als E-Commerce Händler habe ich die letzten 2 Jahre meine gesamten Gewinne reinvestiert und habe nun einen Lagerbestand von rund 500.000€.
Nun habe ich zwei Optionen:
- Ich versuche bis Ende des Jahres meinen Lagerbestand auf 0€ (bzw. 25.000€ für die Stammeinlage) abzuverkaufen, um keinen Übergangsgewinn zu haben. In diesem Fall verliere ich rund 100.000€ Gewinn, da ich im November und Dezember keine Ware mehr kaufen dürfte und habe eine ziemlich hohe Einkommenssteuer im EU, da die Umsätze dieses Jahr ziemlich hoch sein werden.
- Ich lasse alles wie es ist und habe einen Übergangsgewinn von 500.000€, der versteuert werden muss.
Jetzt stellen sich mir folgende Fragen:
- Im Fall 2. hätte ich dann keinen Gewinn im EU (da ich die Ware überführe und somit kein Umsatz zustande kommt), somit spare ich mir dort die Einkommenssteuer und verlagere diese in den Übergangsgewinn. Wann muss die Steuer auf den Übergangsgewinn gezahlt werden und auf welcher Ebene? Also wird diese mit in die GmbH übernommen und ich kann den aus den zukünftigen Mitteln der GmbH zahlen oder muss ich, damit ich die Einkommenssteuer von rund 200.000€ zahlen kann, Kapital aus der GmbH auszahlen und die Steuern quasi auf privater Ebene zahlen?
- Welche Option ist die bessere? In Fall 1 habe ich eine deutlich höhere Steuerlast jetzt, da der Gewinn in diesem Jahr dann noch ziemlich hoch ist und ich die volle Einkommenssteuer zahlen müsste. Zusätzlich verliere ich ziemlich viel zukünftigen Gewinn, da ich keine Ware in Q4 einkaufen könnte, da der Lagerbestand am Ende des Jahres bei 25.000€ sein soll. In Fall 2 hätte ich auf Ebene des Einzelunternehmens keine Steuern (weil mein Gewinn der letzten Jahre keinen Einnahmen gegenübersteht, da die Ware ja überführt wird) aber dafür den hohen Übergangsgewinn.
Ich bin etwas ratlos, wie ich mich entscheiden soll, da ich insbesondere nicht weiß, aus welchen Mitteln die Steuer auf den Übergangsgewinn zu leisten ist. Vielleicht kann mir hier jemand einen Rat geben oder hat das Ganze schon mal durchgemacht.
Viele Grüße
Ben
3 Antworten
Ich kann die Antwort von @UndertakerOWL nur unterstützen.
Für einen engagierten Laien ist die FRage zu speziell, als dass Du auf eine Antwort etwas aufbauen kannst udn ein Berufskollege wird nicht so dumm sein, hier im Forum eine konkrete Antwort zu schreiben, ohne wirklich sämliche Details zu kennen.
ich stehe vor der Umwandlung meines Einzelunternehmen in eine noch zu gründende GmbH, da ich die Umsatzgrenze überschritten habe und somit bilanzierungspflichtig werde.
Das sind die ersten Punkte:
Die Bilanzierungspflicht, bedingt ja nicht, dass man eine GmbH gründen muss.
Die Einbringung in eine GmbH ist eine SAchgründung (Achtung, Pflicht einen Gutachter zu bestimmen/Gründungsbericht von Wirtschaftsprüfer, oder vBP). Alternativ eine verdeckte Sachgründung, vor der seriöse Berater aber warnen werden, weil Fußangeln zu erwarten sind.
Der Übergangsgewinn kann übrigens auf 3 Jahre verteilt werden, wäre also kein so großes Problem.
Aber wenn eine GmbH aus anderen GRünden günstige erscheint, oder gewünscht wird, würde ein Berater sowieso etwas anderes vorschlagen. Es gibt da sehr interessante Lösungen
Aber nach Deiner Fragestellung (ich bitte um Entschuldigung, es soll keine Beleidigung sein, sondern nur eine Erfahrung aus Jahrzehnten Steuerberatung), gehörst Du zu den Leuten, die lieber 20.000,- Euro Steuern zahlen, als einem Steuerberater 4.000,- Euro Honorar (die als Betriebsausgabe steuerlich abzugsfähig sind).
Hallo, danke für die Antwort. Ich hatte bereits ein Meeting mit meinem Steuerberater, allerdings war das um ehrlich zu sein nicht so zielführend, wie ich erwartet habe, weshalb ich mich am Ende doch selbst in die Thematik einarbeiten musste. Da mein Steuerberater allerdings die Buchführung gut abbildet und alles soweit reibungslos funktioniert, werde ich meinen Steuerberater nicht wechseln... Ich habe werde mir aber noch zwei Meinungen von anderen Steuerberatern einholen, um die bestmögliche Lösung zu finden. Nichtdestotrotz wollte ich die Frage in einem Forum stellen, da es in der Regel doch immer andere Nutzer gibt, die vielleicht ein ähnliches Konstrukt haben und einen Tipp geben können.
Bei dem Sachverhalt gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, die man nur abwägen kann, wenn man die gesamten Einzelheiten des Falls kennt. Seriös kann das nur dein Steuerberater beantworten.
Daher lautet mein Beitrag: lass dich in der Sache beraten. Entweder hast du schon einen SB oder du suchst dir einen. Tipps aus einem Laienforum sind am Ende meist deutlich teurer als ein Steuerberater.
"ich stehe vor der Umwandlung meines Einzelunternehmen in eine noch zu gründende GmbH, da ich die Umsatzgrenze überschritten habe und somit bilanzierungspflichtig werde."
Bitte was!?!?!
Auch wenn die Umsatzgrenze überschritten wurde, kannst und darfst Du doch Dein Einzelunternehmen weiterführen!
Was ist das denn für eine Begründung?!?!
Nicht böse gemeint, aber im E-Commerce Bereich als eingetragener Kaufmann zu agieren und die Thesaurierung einer Kapitalgesellschaft nicht zu nutzen, scheint mir doch überwiegend nachteilig zu sein. Insbesondere wenn Gewinne nicht ausgezahlt werden, sondern innerhalb der Kapitalgesellschaft investiert werden sollen.