Betriebsaufgabe zum 31.01.2025?

2 Antworten

Du warst in 2025 noch selbständig, also machst Du logischerweise auch noch für 2025 eine Steuererklärung.

Was verstehst Du denn unter "Betriebsaufgabe machen"?

Das Ergebnis der EÜR für das Rumpfwirtschaftsjahr 01.-31.01. und ggf. der Aufgabebilanz gehören jedenfalls in die ESt-Erklärung für 2025.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung