Einmalige Modeljobs, ist anmeldung notwendig/ Selbstständig?

2 Antworten

Wenn es nur so eine ein-/zweimalige Sache war, kannst Du es auch einfach in Deiner nächsten Einkommensteuererklärung angeben.

Leider hastb Du die Einnahmen nicht genannt, die Du erzielt hast.

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten.

Du kannst es als "Einkünfte aus Leistungen" § 22(3) erklären, da sind Einkünfte bis 256,- Euro steuerfrei. Von den Einnahmen kannst Du natürlich die Kosten abziehen, die Dir entstanden sind (Telefonate, Fahrtkosten zum Shooting usw.).

Du kannst es auch als gewerbliche Einkünfte erklären.

Die Einkünfte sind, wenn Du sonst eine normale Anstellung hast, bis 410,- Euro steurfrei udn darüber bis 820,- (Gleitzone) teilweise steuerfrei.

Wovon lebst Du denn sonst?

Solltest Du noch Schülerin sein un keine Einkkünfte haben, bruchst Du Dir über Steuern gar keine Gedanken zu machen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

fragenfragen255 
Beitragsersteller
 20.01.2025, 14:14

Ich bin Studentin und habe einen minijob, bei dem ich allerdings dieses jahr noch keine Schicht hatte. Über steuern mache ich mir keine Sorge, da ich noch weit unter dem Freibetrag bin. Die beiden Jobs ergeben insgesamt knapp 3000 euro.. ich weiss jetzt nur nicht ob ich mich nachwirkend freiberuflich melden sollte.

wfwbinder  20.01.2025, 15:01
@fragenfragen255
ich weiss jetzt nur nicht ob ich mich nachwirkend freiberuflich melden sollte.

Nein, völlig unnötig und ausserdem unpassend.

  1. weil es ja nur diese eine Verdienstmöglichkeit war
  2. weil weil Fotomodell kein freier Beruf ist, sondern Gewerbe, aber eine so kurze Tätigkeit ja nicht auf Dauer angelegt war.

Sorry, wenn Du hier schon fragst, dann solltest Du auch die einmaligen Einnahmen mit angeben!

Es macht schon einen Unterschied, ob Du dafür insgesamt 400 Euro oder 40.000 Euro erhalten hast!!!