Kündigungsfrist Arbeitsvertrag?

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In diesem Fall wirkt sich im Rahmen einer Eigenkündigung der neue Vertrag zu Deinen Gunsten aus..... und Du kannst Dich auf die Neufassung Deines AV aus März 2023 berufen.

Bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung könntest Du auf Deine Betriebszugehörigkeit pochen und damit auf die verlängerte Kündigungsfrist des Arbeitgebers.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html


wilees  06.10.2024, 20:56

Besten Dank für's Sternchen.

ich gehe mit Wilees. Enthalten Verträge Klauseln die sich wiedersprechen gelten immer die Klauseln, die für den AN im Moment wo sie gebraucht werden günstiger ist.

Ergo, wenn du kündigen willst, kannst du dich auf den neuen Vertrag berufen.

Dein Arbeitsverhältnis, Deine Dienstzeit, besteht offiziell und nachweisbar seit 2018!

Und hierauf berechnet sich dann auch die Kündigungsfrist.

Das hält dich oder den AG nicht davon ab, zu verhandeln, also andere Fristen festzulegen.

Man muss sich halt nur einig sein.