Kündigungsfrist Arbeitsvertrag?
Hallo zusammen,
Ich habe im Jahr 2018 einen Arbeitsvertrag unterschrieben. Letztes Jahr wurde der Arbeitsvertrag neu gefasst und ich habe einen neuen unterschrieben.
Hier heißt es:
- Der AN wird mit Wirkung vom 1.3.23 eingestellt.
- Der bestehende Arbeitsvertrag ab dem 1.1.18 verliert hiermit seine Wirkung.
Beide Verträge haben die Klausel: "Verlängert sich die Kündigungsfrist für den AG, gilt diese Verlängerung auch für den AN."
Nun ist die Frage: Zur Berechnung der Kündigungsfrist - Wie lange bin ich angestellt? Hat der neue Arbeitsvertrag aus 2023 bewirkt, dass ich seit 2023 erst angestellt bin und somit nur eine normale Frist von 1 Monat zum 15. oder Monatsultimo habe - oder bin ich offiziell noch ab 2018 angestellt und habe wegen Betriebszugehörigkeit > 5 Jahre eine Frist von 2 Monaten zum Ende des Monats?
Vielen Dank 🙂
4 Antworten
In diesem Fall wirkt sich im Rahmen einer Eigenkündigung der neue Vertrag zu Deinen Gunsten aus..... und Du kannst Dich auf die Neufassung Deines AV aus März 2023 berufen.
Bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung könntest Du auf Deine Betriebszugehörigkeit pochen und damit auf die verlängerte Kündigungsfrist des Arbeitgebers.
ich gehe mit Wilees. Enthalten Verträge Klauseln die sich wiedersprechen gelten immer die Klauseln, die für den AN im Moment wo sie gebraucht werden günstiger ist.
Ergo, wenn du kündigen willst, kannst du dich auf den neuen Vertrag berufen.
Dein Arbeitsverhältnis, Deine Dienstzeit, besteht offiziell und nachweisbar seit 2018!
Und hierauf berechnet sich dann auch die Kündigungsfrist.
Das hält dich oder den AG nicht davon ab, zu verhandeln, also andere Fristen festzulegen.
Man muss sich halt nur einig sein.
Guten Abend,
Ist das noch relevant? Der neue AV sollte dazu eigentlich ein Klausel enthalten. Allgemeine Infos gibt es hier:
https://abfindungshero.de/kuendigungsfrist-berechnen/