Firmengründung in Serbien?

Hallo, also ich bin Bauingenieur/Statiker die in DE schon seid 2012 tätig ist, die Anerkennungen, wie auch die Bauvorlageberechtigung habe ich schon hinter mir. Ich habe seid einige Zeit eine Idee im Kopf: ein Planungsbüro in Serbien zu gründen. Da ich hier in Deutschland sehr viele Kunden habe, Firmen mit denen ich schon arbeite...aber die an Personalmangel -leiden. In Serbien gibt es sehr viele AN die arbeiten möchte-wollen. Ich würde hier leben und wohnen, da ich meinen Kunden anbieten möchte eine Möglichkeit jemanden immer vor Ort zu haben, für die Kommunikation usw. Die Arbeit würde ich dann nach Serbien an meinen AN schicken, und die Rechnung würde dann aus Serbien (versteuert alles drum-herum) nach AG in Deutschland geschickt werden. Also Sitz der Firma: Serbien . Ich als AG der Firma würde dann in DE wohnen und leben. Die Firma würde dann quasi für Deutsches Markt arbeiten, nur günstige Personalkraft, als in DE , zweitens sehr viele Balkan-er möchten nicht mehr nach DE auswandern, da alles extrem teuer ist, es ..lohnt sich nicht mehr.

Meine Frage wäre: wie ist das steuerlich jetzt geregelt in DE? Was muss ich beachten?

Kann ich z.B hier Arbeitstätig bin (30 Stunden pro Woche) und auch Nebenbei Firma in Ausland haben (da ich jetzt nicht voll ins Risiko gehen würde-quasi hier in DE job aufgeben und voll in das Business reingehen) sondern würde ich langsamer anfangen? Geht das hier überhaupt? Hat jemand ähnliche Erfahrung?
Ich bedanke mich für eure Zeit und Geduld für so ein langes Post.

Firmengründung, Steuern
Geleistete Anzahlungen mit Skonto buchen?

Hallo liebe Community,

folgendes Problem: Sagen wir, mein Musterkunde bestellt Ware im Wert von 50.000 € Netto Plus Umsatzsteuer. Zur Produktionsfreigabe hätten wir gern eine Anzahlung in Höhe von 30%, entsprechend stelle ich eine Anzahlungsrechnung über Netto 15.000 € + 2.850 € MwsT = 17.850 €.

Bezahlt der Kunde die 17K, buche ich 15K auf geleistete Anzahlungen, 2,85K auf Steuer und wenn die Schlussrechnung gestellt wird, löse ich das ganze wieder auf. Soweit so einfach.

Jetzt ist es so, dass Kunde aber gerne einen Skonto von 2% in Anspruch nehmen möchte. Somit werden von meinem Musterkunden nicht 17.850 € überwiesen, sondern nur 17.493,00 €. Wenn ich das umrechne, komme ich auf 14.700 € netto + 2.793 € UST. Und jetzt komme ich ins trudeln.

-> Wie verbuche ich in dieser Situation den Skonto und die Anzahlung?

  1. Der Kunde hat nur 14.700 € (netto) bezahlt, also buche ich auch nur 14.700 € auf die erhaltenen Anzahlungen und buche auch nur 2.793 € auf die Steuer-VBK.
  2. Die Schlussrechnung über 70% müsste in meiner Welt über 35.000 € netto + 6.650 € = 41.650 € betragen, unabhängig davon, ob zuvor Skonto gezogen worden ist oder nicht. Aber wenn ich nur 14.700 € auf meinem Anzahlungs-Konto habe , fehlen in meinem Buchungssatz 300 €.
  3. Oder ist meine Annahme falsch und die Schlussrechnung beträgt nicht 35K sondern 35.300 € (+ Steuer) ? Aber dann hätte ich ja den Skontoabzug ignoriert.
  4. Der Skonto reduziert meine Umsätze. Aber doch erst, wenn die Schlussrechnung gestellt wird. Also muss diese künftige Umsatzreduktion ja irgendwo "geparkt" werden.

Bin über Lösungsansätze dankbar. Ich finde bei google ganz viele Buchungssätze für Anzahlungen und ganz viele Buchungssätze für Skonto, aber keine für beides zusammen :-(

Buchhaltung, Steuern, Anzahlung
In der Türkei arbeiten für Arbeitgeber in Deutschland?

Hey, ich möchte demnächst in die Türkei auswandern und habe einige Fragen dazu. Hier ein paar Infos über mich. Ich bin in Deutschland geboren und habe eine Niederlassungserlaubnis aber habe die türkische Staatsbürgerschaft. Ich möchte demnächst in die Türkei auswandern und meinen Wohnsitz dorthin verlegen und mich in Deutschland abmelden, ich möchte aber für meinen deutschen Arbeitgeber arbeiten, er wäre damit einverstanden. Ich könnte auch als Freelancer eingestellt werden falls es einfacher ist mit dem Papierkram. Ich arbeite als Redakteur hauptsächlich im Homeoffice und bin sozusagen selbstständig tätig ohne bzw mit fast keinen Anweisungen vom Chef.

Meine Fragen:

Muss ich in der Türkei oder Deutschland Steuern bezahlen?

Erlischt mein Aufenthaltstitel wenn ich mich hier abmelde und kann ich nicht mehr ohne Probleme einreisen?

Ist es überhaupt möglich hier in Deutschland angestellt zu sein aber in der Türkei die meiste Zeit zu leben?

Wäre eine Freelancer Tätigkeit besser im Vergleich zum Angestellten Verhältnis?

Was für Steuern müsste ich bezahlen wenn Freelancer werde und muss ich ein Gewerbe anmelden?

Kann ich hier auch gemeldet bleiben ohne eine Wohnung zu mieten oder zu besitzen bzw ist das legal möglich?

Mein Chef meinte dass ich hier gemeldet sein muss um Gehalt von Deutschland zu bekommen. Ist dass so oder gibt es eine andere Möglichkeit?

Mehr fällt mir gerade nicht ein, falls euch Informationen einfallen die mir helfen könnten, wäre ich sehr dankbar. 😊

Ausland, Steuern, Steuerrecht, türkei
YouTube Einnahmen miteinander teilen, korrekter Ablauf?

Ein guter Freund von mir, der in den USA lebt, hat einen gut laufenden YouTube-Kanal (Einnahmen ca. $4000 pro Video).

Er hat mich gefragt, ob ich nicht zusätzliche Videos für seinen Kanal produzieren möchte und hat mir angeboten, dass ich sämtliche Einnahmen des von mir produzierten Videos (Google AdSense + Sponsorengeld) behalten darf.

Zuerst würde aber mein Freund das Geld einnehmen, da YouTube nur einen Zahlungsempfänger zulässt.

Die Frage ist jetzt, wie stellen wir das am besten an, damit er mir das Geld überweisen kann und buchhalterisch alles korrekt abläuft?

Meine Idee ist, dass ich ihm eine ornungsgemäße Rechnung ausstelle, die alle nötigen Angaben enthält (inkl. der Steuernummer meines Freundes) und er mir dann den Betrag überweist.
Dann hätte ich für den Geldeingang auch den entsprechenden Beleg für die Buchhaltung.

Es gibt trotzdem noch eine Sache, bei der ich mir nicht ganz sicher bin:
Es kann sehr gut sein, dass das Video mehrere Tausend USD/EUR generiert.

Wäre es komisch (z.B. für das Finanzamt), wenn ich praktisch von heute auf morgen plötzlich eine so hohe Rechnung stelle bzw. eine so hohe Zahlung auf mein Geschäftskonto bekomme?

Oder ist die Höhe egal, solange meine Ausgangsrechnung (und die Steuernummer meines Freundes) ordnungsgemäß ist?

Vielen Dank schonmal für die Antworten :)

Eine ordnungsgemäße Rechnung reicht aus 100%
Eine ordnungsgemäße Rechnung reicht NICHT aus 0%
Finanzamt, rechnung, Steuern, Youtube, Einnahme
Nachbarslärm und Kinderlärm, müssen wir alles hinnehmen?

Ich wohne in einer (früher einmal) ruhigen Straße mit Eigentumshäusern. Vor ein paar Jahren sind neue Nachbarn nebenan eingezogen. Die haben noch nie wirklich was für Ruhezeiten gegeben. Pflaster und Abrissarbeiten bis Mitternacht (da hab ich sehr die Zähne zusammengebissen und mir gesagt sie sind bald fertig mit allem, dann ists ruhig), Rasenmähen nach 20 Uhr und solche Späße.

Vorletztes Jahr wurde eine überdachte Terrasse gebaut. Seit dem wird Schall noch mehr auf unser Haus und das gegenüberliegende geworfen. Dort wird gerne mal bis Mitternacht (Mal was kürzer, mal was viel länger) gequatscht und Musik gehört. Wir und die Nachbarn gegenüber hören dies alles durch geschlossene Fenster. Das ist, gerade wenn man schlafen will, sehr nervraubend. Dazu kommt, dass die Kinder mitlerweile immer heftiger lärmen. Nicht normale Spielgeräusche - um die Wette kreischen und schreien, gerne mal 20 bis 30 Minuten. Immer wieder beim Spielen vom Vater angestachelt werden und noch lauter schreien. Als würden sie gefoltert manchmal. Bei 2 Kindern (vielleicht noch manchmal 2 zu besuch) hört es sich wie neben einem riesen Spielplatz oder Schwimmbad an. Die Kinder dürften 6 bis 8 sein, also ein alter, wo wohl laut Gerichtsurteilen schon etwas rücksichtnahme gefordert werden kann. Ich habe auch gelesen, dass es unzumutbare Grenzen gibt, aber wo liegen die und wie kann ich da was durchsetzten? Auf dem Kindergeburtstag waren dann an die 10 Kinder mit einer art Vuvuzela oder Trompete für 15 Minuten wild am tröten ohne Pause. Ich habe nach 5 Minuten gebeten, ob langsam damit schluss sein kann. Es würde mich gar nichts angehen was sie machen, sie können auf ihrem Grundstück machen was sie wollen, ich müsse damit leben und könne ja wenn mir was nicht passt die Polizei rufen jedes mal, da würde ich schon sehen dass sie im recht wären. Sie wären sonst immer ruhig (haha... siehe oben).

Sowohl wir als auch gegenüber die Nachbarn haben die Nase voll und würden am liebsten schon unsere Häuser verlassen, wenn das nicht so einen Rattenschwanz an Kosten und Aufwand hinter sich herziehen würde. Dass 2 Familien wegen 1 ausziehen müssten kanns aber auch nicht sein. Ich hatte schon einen Nervenzusammenbruch, die andere Nachbarin ist mitlerweile Herzkrank. Der Lärm und Stress beeinträchtigt unsere Gesundheit.

Ich weiß nicht, was ich tun kann und wo ich ansetzten soll um hier zu unser aller wohl wieder ruhe rein zu bringen. Könnt ihr mir helfen? Dem Gespräch vom Kindergeburtstag entnehme ich, dass man nicht bereit ist, mit Nachbarn zu reden und anzufangen Rücksicht zu nehmen.

Recht, Steuern
Nebenverdienst durch Kunst - Steuer?

Hallo! Mein Mann möchte in Zukunft kreativ neben seinem Hauptberuf Hobbymäßig wieder tätig werden durch Malerei und ggf auch Bilder als freiberuflicher Künstler verkaufen. Dazu habe ich steuerrechtlich eine Frage.

Beispiel:

Angenommen mein Mann würde für 800€ Farben, Leinwände, Pinsel etc. kaufen und würde nun Bilder im Wert von 1000€ in einem Jahr verkaufen. Dann wäre er doch unter der 600€ Freigrenze, da sein Gewinn ja nur 200€ beträgt. Müssten oder sollten wir das dennoch in der Steuererklärung angegeben?

Im Netz fand ich dies:

"Bei Verkäufen innerhalb von 12 Monaten nach Anschaffung sind Gewinne bis 600 Euro im Jahr steuerfrei. Dies ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Gewinne ab 600 Euro sind in voller Höhe als "sonstige Einkünfte" gemäß § 22 Nr. 2 EStG mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern."

Der Gewinn wäre wie in meinem Beispiel bereits gesagt in dem Jahr X 200€ und somit Steuerfrei, richtig? Theoretisch stehen dann ja zuhause noch fertige Bilder, aber die werden ja nicht berücksichtigt, da nicht verkauft. Sollte er in Jahr Y nur 300€ Ausgaben haben für Farbe und Co. Allerdings für 1000€ Bilder verkaufen, dann wäre er bei einem Gewinn von 700€ und es muss dementsprechend angegeben werden.

Ist das alles soweit richtig von mir verstanden? Gerade bei der Steuer will man ja keinen Fehler machen. Vielleicht kennt sich ja jemand aus :)

Freiberufler, Steuererklärung, Steuern, Steuerrecht
Gumroad Steuern Gewerbe?

Es geht um die Plattform Gumroad auf dieser kann man E-Books Kurse und alles Mögliche an Digitalen Gütern verkaufen. Jetzt weiß ich nur nicht was ic hdabei beachten muss um hier in Deutschland niemanden zu verärgern.
Auf der Website steht:
"
When you sign up with Gumroad, you are agreeing in our Terms of Service that you are basically selling your products to us, and we are selling them on your behalf. We are the "merchant of record."

Therefore, when your customers buy a product on Gumroad, they are buying the product from Gumroad. As a result, we are responsible for VAT. You are not. The VAT that customers pay does not touch your account whatsoever. We pay it directly to The Office of the Revenue Commissioners in Limerick, Ireland.

Therefore, it does not matter what your business standing is - you might be a large business, a small business, a small entrepreneur. As far as the EU or the UK is concerned, you are not involved in the transaction that your customers make. They are dealing with Gumroad, and Gumroad has to charge VAT. 

To summarize, when Gumroad pays you, we are paying you directly for selling your product to us. If your attorney or accountant advises that you need to invoice us on a weekly basis for us paying you out, that's fine.
"
Wenn ich dem Text glauben kann zahle ich nur die Einkommenssteuer und brauche keine Umsatzsteuer zu zahlen ?!
Und was ist mit einem Gewerbe, brauche ich überhaupt zwingend eins in diesem Falle .. da im Endeffekt Gumroad als verkäufer agiert ?

Würde mich über eine Antwort freuen

Finanzamt, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Gewerbesteuer, Steuern, Gewerberecht

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