Wie hoch ist der Steuersatz, der auf Abfindungen erhoben wird, und inwiefern kann das spezielle Fünftelmodell dabei helfen, die Steuerlast zu reduzieren? Zudem?
2 Antworten
Eigentlich ganz einfach zu erklären.
Nehmen wir einen Arbeitnehmer an, der 40.000,- zu versteuerndes Einkommen hat (das wäre ein Bruttoahreslohn von 50325,- Euro).
Würde der nun eine Abfindung von 30.000,- bekommen und in einem Jahr versteuern müssen, würde die Einkommensteuer von 7495,- Euro, auf 18.876,37 (inkl. Soli) steigen.
Bei der Fünftelregelung wird die Abfindung durch 5 geteilt also 6.000,- udn es wird bei 46.000,-, anstatt bei 70.000,- abgelesen. Ergebnis 9.498,- Euro. Also 2.003,- mehr. Das multipliziert mit 5 = 10.015,- Steuer auf die Abfindung anstatt 11.381,37 Euro.
Darüber brauchst Du dir eigentlich keine Gedanken machen, die Lohnbuchhaltung führt eigentlich eine Günstigerprüfung durch und wendet das Verfahren an, bei dem Du steuerlich günstiger weg kommst.
Für gewöhnlich solltest Du dennoch noch eine Steuererklärung machen, es ist eine Steuererstattung zu erwarten.
Aber über Elster kannst Du ja auch einen Probelauf machen.