Wie hoch ist der Steuersatz, der auf Abfindungen erhoben wird, und inwiefern kann das spezielle Fünftelmodell dabei helfen, die Steuerlast zu reduzieren?
3 Antworten
Eigentlich ganz einfach zu erklären.
Nehmen wir einen Arbeitnehmer an, der 40.000,- zu versteuerndes Einkommen hat (das wäre ein Bruttoahreslohn von 50325,- Euro).
Würde der nun eine Abfindung von 30.000,- bekommen und in einem Jahr versteuern müssen, würde die Einkommensteuer von 7495,- Euro, auf 18.876,37 (inkl. Soli) steigen.
Bei der Fünftelregelung wird die Abfindung durch 5 geteilt also 6.000,- udn es wird bei 46.000,-, anstatt bei 70.000,- abgelesen. Ergebnis 9.498,- Euro. Also 2.003,- mehr. Das multipliziert mit 5 = 10.015,- Steuer auf die Abfindung anstatt 11.381,37 Euro.
Wie @wfwbinder schon erklärt hat, hilft die Fünftelung, die Steuerprogression durch das Zusammenballen von Einkünften etwas zu mindern. Im Beispiel von @wfwbinder spart das 2 TEUR. Habe nur einen kleinen Punkt hinzuzufügen, falls du die Abfindung erst nächstes Jahr ausbezahlt bekommst.
Mit dem "Wachstumschancengesetz" entfällt ab 2025 die Anwendung der Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren. Diese Änderung betrifft erstmals den Lohnsteuerabzug für das Jahr 2025. Für Arbeitnehmer bedeutet das jedoch nicht zwingend einen steuerlichen Nachteil. Du kannst die Fünftelregelung weiterhin im Rahmen ihrer Steuerveranlagung beantragen, indem du dies in deiner Steuererklärung angeben – solltest aber nicht vergessen, diesen Antrag zu stellen.
Darüber brauchst Du dir eigentlich keine Gedanken machen, die Lohnbuchhaltung führt eigentlich eine Günstigerprüfung durch und wendet das Verfahren an, bei dem Du steuerlich günstiger weg kommst.
Für gewöhnlich solltest Du dennoch noch eine Steuererklärung machen, es ist eine Steuererstattung zu erwarten.
Aber über Elster kannst Du ja auch einen Probelauf machen.