Handy-Panzerglas aktivieren ins Anlagevermögen?
Hallo zusammen,
Wenn ein Unternehmen ein Diensthandy kauft für netto 1.000 Euro, dann handelt es sich ja um Anlagevermögen. Was ist mit Kosten für die Anschaffung einer Panzerglasfolie, Handyhülle etc. Werden diese Kosten mit dem Handy aktiviert werden?
Oder hat man ein Wahlrecht?
Auf welcher Basis?
Vielen Dank im Voraus
2 Antworten
Willst Du eine schulmäßige Antwort, oder eine praxisgerechte?
Praxisgerecht liegt @Alarm67. Mit der Lösung bekommst Du kein Problem.
Schulmäßig richtig ist es tatsächlich, die Folie mit zu aktivieren, weil sie eben nur mit dem Mobiltelefon funktioniert udn sowieso nie wieder anders genutzt werden kann. ist sie aufgeklebt, ist sie praktisch Teil des Telefons.
Bei der Hülle könnte man streiten, denn wenn sie dir nicht mehr gefällt kannst Du sie für 1-2 Euro verkaufen und eine andere nehmen.
Aber mache Dir doch nicht so komplizierte Gedanken, damit überforderst Du die Geduld von Finanzbeamten.
Ein Handy-Panzerglas gehört meiner Meinung nach nicht zum Anlagevermögen.
Diese Anschaffung setzt Du einmalig als Betriebskosten ab.
"Der erste Satz Winterreifen für das Firmenfahrzeug gehört zu den Anschaffungskosten des Fahrzeugs."
Ist das tatsächlich so? Wenn eine Firma eine Reihe gleichartiger Fahrzeuge hat und die Winterreifensätze lagert, ohne die einem bestimmten Fahrzeug zuzuordnen, sind die Winterreifen doch ein separates Anlagegut oder nicht?
Habe ich tatsächlich auch gedacht aber mein Kollege kam dann mit dem Einwand "Der erste Satz Winterreifen für das Firmenfahrzeug gehört zu den Anschaffungskosten des Fahrzeugs." Insofern können die (ersten) Reifen zu den Anschaffungskosten hinzugerechnet werden. Ich dachte, vielleicht gibt es auch hier eine Möglichkeit, die Panzerfolie hinzuzurechnen 😅