Steuer auf meine Abfindung?
Ich arbeite nun seit fünf Jahren in meinem aktuellen Unternehmen, und in letzter Zeit habe ich das Gefühl, dass es finanziell nicht gut läuft. Die Anzeichen sind nicht zu übersehen: Kundenanfragen gehen zurück, und die Stimmung im Team ist ultramieß. ALLE haben größte Sorgen - Die GF lassen mich vermuten, dass eine Kündigung bevorstehen könnte.
Angesichts dieser unsicheren Lage mache ich mir Gedanken darüber, wie ich im Falle einer Kündigung NETTO abgesichert bin. Ich hoffe auf eine angemessene Abfindung, die mir helfen würde, die Übergangszeit zu überbrücken, bis ich eine neue Anstellung finde. Doch während ich über die mögliche finanzielle Unterstützung nachdenke, kommen mir auch Fragen zur Besteuerung der Abfindung in den Sinn.
Um diese steuerlichen Aspekte selbst zu klären, ohne einen Steuerberater hinzuzuziehen, habe ich bereits einige Schritte unternommen. Zunächst habe ich mich über die Grundzüge der Besteuerung von Abfindungen informiert. Mir ist bewusst, dass Abfindungen als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit gelten und daher der Einkommensteuer unterliegen. Um herauszufinden, wie hoch die Steuerlast sein könnte, habe ich mich mit dem sogenannten Fünftelregelung auseinandergesetzt. Diese Regelung besagt, dass die Abfindung steuerlich begünstigt werden kann, indem sie auf fünf Jahre verteilt wird.
Um die genaue Steuerlast zu ermitteln, plane ich, mein bisheriges Einkommen sowie die voraussichtliche Höhe der Abfindung in eine Steuerberechnung einfließen zu lassen. Dabei möchte ich alle relevanten Faktoren berücksichtigen: mein Jahreseinkommen, Steuerklasse, mögliche Freibeträge und sonstige Abzüge. Es gibt verschiedene Online-Rechner und Tools, die mir dabei helfen können, eine grobe Schätzung zu erstellen. Auch das Studium von aktuellen Informationen und Erfahrungsberichten aus Foren und Blogs scheint mir hilfreich, um ein besseres Verständnis für den Prozess zu gewinnen.
Zusammengefasst möchte ich auf alle Eventualitäten vorbereitet sein. Die Unsicherheit, die mit einer möglichen Kündigung einhergeht, ist herausfordernd, und ich hoffe, mit einer soliden Planung und ein wenig Recherche gut gerüstet zu sein, falls es tatsächlich dazu kommen sollte.
WO kann ich die Steuer GENAU berechnen ohne STB???
5 Antworten
Die Höhe deiner Netto-Abfindung berechnest du entweder mit deinem Steuerberater, deinem Steuerprogramm (Wiso Elster usw) oder mit einem Brutto-Netto-Rechner. Sie wird beeinflusst durch zwei zentrale Faktoren:
- Der Brutto-Abfindungsbetrag
- Deine persönliche Steuersituation
Konkret:
1. Brutto-Abfindung
Die Berechnung des Brutto-Abfindungsbetrags erfolgt anhand folgender Formel:
*Brutto-Abfindung = "Faktor" × Bruttomonatsgehalt × Beschäftigungsjahre*
- Der sogenannte *„Faktor“* liegt üblicherweise zwischen 0,5 und 1,0, kann jedoch auch deutlich darüber liegen. Dieser Faktor wird durch verschiedene Aspekte beeinflusst, etwa die Rechtswirksamkeit der Kündigung (je unklarer die rechtliche Lage, desto höher der Faktor), das Vorliegen von Sonderkündigungsschutz, regionale Unterschiede und ähnliche Faktoren.
- Dein **Bruttomonatsgehalt** und die **Jahre der Betriebszugehörigkeit** sind in der Regel klare Werte, die du kennst.
2. Steuerabzug
Von der Brutto-Abfindung werden in der Regel nur Steuern abgezogen, da Abfindungen meist nicht sozialversicherungspflichtig sind. Die Steuerberechnung umfasst dabei vor allem die Einkommensteuer, in einigen Fällen auch den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Diese Steuern werden vom Bruttobetrag abgezogen.
**Beispiel:** Wenn du ein Bruttogehalt von 50.000 EUR hast und eine Abfindung in Höhe von 23.000 EUR erhältst, bleiben nach Steuern etwa 14.000 EUR übrig. Wie viel genau davon bei dir ankommt, hängt jedoch stark von deiner individuellen Steuersituation ab. Daher lässt sich der genaue Betrag nur grob schätzen – auch ein Steuerrechner kann nur eine ungefähre Berechnung liefern.
Die Zahlen in meinem Beispiel stammen übrigens aus dem Brutto-Netto-Rechner hier:
"und in letzter Zeit habe ich das Gefühl, dass es finanziell nicht gut läuft. Die Anzeichen sind nicht zu übersehen"
Aha, woher stammt denn dann das Geld für eine Abfindung?!
Und soweit ich informiert bin, führt bereits die Lohnbuchhaltung eine sogenannte Günstigerprüfung durch, damit Du die für dich bessere Abrechnung bekommst.
Eine Steuererklärung empfehle ich in diesem Fall dennoch, zumindest sollte man einen Probelauf über Elster durchführen.
Habe ich hier erklärt:
Das mit der erhofften Abfindung kann ein Trugschluss sein, verlass dich keinesfalls drauf.
Denn es ist kein automatischer Anspruch, sondern von Bedingungen abhängig.
Hier ist es genauer ausgedrückt:
"Ein Abfindungsanspruch besteht nur, wenn das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt oder mit dem Betriebsrat ein sogenannter Sozialplan vereinbart wird. Außerhalb dieser Rahmenbedingungen haben Arbeitnehmer kein gesetzlich im Arbeitsrecht verankertes Recht auf eine Abfindung"
Ausnahme davon ist natürlich, wenn der Arbeitgeber es freiwillig zahlt.
dem Posting von wfwbinder ist nichts hinzuzufügen, ausser eins
du schreibst:
Ich hoffe auf eine angemessene Abfindung
versteif dich aber nicht darauf, denn warum sollte dir deine Firma eine zahlen?