Steuer auf meine Abfindung?

3 Antworten

Das mit der erhofften Abfindung kann ein Trugschluss sein, verlass dich keinesfalls drauf.
Denn es ist kein automatischer Anspruch, sondern von Bedingungen abhängig.
Hier ist es genauer ausgedrückt:

"Ein Abfindungsanspruch besteht nur, wenn das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt oder mit dem Betriebsrat ein sogenannter Sozialplan vereinbart wird. Außerhalb dieser Rahmenbedingungen haben Arbeitnehmer kein gesetzlich im Arbeitsrecht verankertes Recht auf eine Abfindung"

Ausnahme davon ist natürlich, wenn der Arbeitgeber es freiwillig zahlt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

dem Posting von wfwbinder ist nichts hinzuzufügen, ausser eins

du schreibst:

 Ich hoffe auf eine angemessene Abfindung

versteif dich aber nicht darauf, denn warum sollte dir deine Firma eine zahlen?