Steuer auf meine Abfindung?

5 Antworten

Die Höhe deiner Netto-Abfindung berechnest du entweder mit deinem Steuerberater, deinem Steuerprogramm (Wiso Elster usw) oder mit einem Brutto-Netto-Rechner. Sie wird beeinflusst durch zwei zentrale Faktoren:

  • Der Brutto-Abfindungsbetrag
  • Deine persönliche Steuersituation

Konkret:

1. Brutto-Abfindung

Die Berechnung des Brutto-Abfindungsbetrags erfolgt anhand folgender Formel:

*Brutto-Abfindung = "Faktor" × Bruttomonatsgehalt × Beschäftigungsjahre*

- Der sogenannte *„Faktor“* liegt üblicherweise zwischen 0,5 und 1,0, kann jedoch auch deutlich darüber liegen. Dieser Faktor wird durch verschiedene Aspekte beeinflusst, etwa die Rechtswirksamkeit der Kündigung (je unklarer die rechtliche Lage, desto höher der Faktor), das Vorliegen von Sonderkündigungsschutz, regionale Unterschiede und ähnliche Faktoren.

- Dein **Bruttomonatsgehalt** und die **Jahre der Betriebszugehörigkeit** sind in der Regel klare Werte, die du kennst.

2. Steuerabzug

Von der Brutto-Abfindung werden in der Regel nur Steuern abgezogen, da Abfindungen meist nicht sozialversicherungspflichtig sind. Die Steuerberechnung umfasst dabei vor allem die Einkommensteuer, in einigen Fällen auch den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Diese Steuern werden vom Bruttobetrag abgezogen.

**Beispiel:** Wenn du ein Bruttogehalt von 50.000 EUR hast und eine Abfindung in Höhe von 23.000 EUR erhältst, bleiben nach Steuern etwa 14.000 EUR übrig. Wie viel genau davon bei dir ankommt, hängt jedoch stark von deiner individuellen Steuersituation ab. Daher lässt sich der genaue Betrag nur grob schätzen – auch ein Steuerrechner kann nur eine ungefähre Berechnung liefern.

Die Zahlen in meinem Beispiel stammen übrigens aus dem Brutto-Netto-Rechner hier: 

https://abfindungshero.de/brutto-netto-rechner-abfindung/

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

"und in letzter Zeit habe ich das Gefühl, dass es finanziell nicht gut läuft. Die Anzeichen sind nicht zu übersehen"

Aha, woher stammt denn dann das Geld für eine Abfindung?!

Und soweit ich informiert bin, führt bereits die Lohnbuchhaltung eine sogenannte Günstigerprüfung durch, damit Du die für dich bessere Abrechnung bekommst.

Eine Steuererklärung empfehle ich in diesem Fall dennoch, zumindest sollte man einen Probelauf über Elster durchführen.

Das mit der erhofften Abfindung kann ein Trugschluss sein, verlass dich keinesfalls drauf.
Denn es ist kein automatischer Anspruch, sondern von Bedingungen abhängig.
Hier ist es genauer ausgedrückt:

"Ein Abfindungsanspruch besteht nur, wenn das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt oder mit dem Betriebsrat ein sogenannter Sozialplan vereinbart wird. Außerhalb dieser Rahmenbedingungen haben Arbeitnehmer kein gesetzlich im Arbeitsrecht verankertes Recht auf eine Abfindung"

Ausnahme davon ist natürlich, wenn der Arbeitgeber es freiwillig zahlt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

dem Posting von wfwbinder ist nichts hinzuzufügen, ausser eins

du schreibst:

 Ich hoffe auf eine angemessene Abfindung

versteif dich aber nicht darauf, denn warum sollte dir deine Firma eine zahlen?