Steuern OnlyFans?
Hallo,
folgende rein hypothetische Situation (hypothetisch!!):
ein Paar wohnt zusammen. Beide studieren. Beide beschließen, zusammen auf OnlyFand und Co Content creator zu werden.
Das Mädchen bekommt fürs Studium Bafög.
Alles soll legal und offiziell sein, deshalb wollen sie ein Gewerbe dafür anmelden. Da das Mädchen aber Bafög bekommt, haben sie die Idee, dass der Mann das Gewerbe auf seinen Namen anmeldet.
Alle Einnahmen werden korrekt angeben und auf den Namen des Mannes versteuert. Das Mädchen macht das also einfach nur als Hobby, ohne Entgelt.
Denkt ihr, das Finanzamt hätte damit ein Problem? Alle Einnahmen werden ja korrekt versteuert. Nur das Mädchen bekommt kein Geld und das Bafög bleibt daher unberührt.
Danke für eure antworten :)
Es ist eine rein hypothetische Situation. Das es offiziell nicht ganz rechtlich ist, kann sein. Die Frage ist aber eher, ob das Finanzamt da durchgreift.
Danke :)
2 Antworten
Solange sämtliche Einnahmen offengelegt und versteuert werden, ist es dem Finanzamt vermutlich sowas von egal, ob es dich gibt.
Was macht die junge Dame denn (rein hypithetisch), wenn man sie wegen der Erschleichung von Bafög vor Gericht stellt ?
Das ist ja die Frage, ob es soweit kommt (rein hypothetisch ;) )
Und dem Bafögamt?