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Sammlungsverkauf via ebay: Was passiert bei Einstufung als "gewerblich"?

Ich habe eine vielfältige Sammlung, die v.a. Münzen (v.a. Silber), aber auch Mineralien und Fossilien umfasst.

Ich möchte große Teile davon bei ebay verkaufen.

Es handelt sich um Gegenstände, die meist einen Wert von mehreren hundert Euro haben. Manchmal auch "nur" hundert oder selten auch mal im niedrigen vierstelligen Bereich.

Es sind großteils Gegenstände, die vor mehreren Jahren gekauft wurden, maximal vor 10 bis vor ca. 1,5 Jahren. Im Schnitt würde ich sagen vor 3-4 Jahren, keiner innerhalb des letzten Jahres (ich würde eh keine Gegenstände innerhalb der Einjahresfrist verkaufen, da es zu steuerpflichtigen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften kommen könnte).

Diese Arten von Gegenständen erfahren über die Jahre meist eine Wertsteigerung infolge von Sammlerwert. Selten gibt es auch eine Wertminderung, z.B. durch „Materialverfall“.

Ich gehe davon aus, dass ich pro Monat ungefähr 2 Gegenstände (bzw. Münzrollen) verkaufen würde. Ich schätze, dass dafür im Schnitt grob 1000 € pro Monat gezahlt werden würden.

Ich habe gelesen, dass die Grenzen zwischen privatem und gewerblichem Verkaufen „fließend“ sind. Ich weiß auch, dass nach dem neuen Plattformtransparenzgesetz ebay und andere Plattformen bei über 30 Verkäufen oder über 2000 € Volumen pro Jahr verpflichtet sind, eine Meldung an die Steuerbehörden zu machen. Dies bedeutet aber keine Steuerpflicht!

Ich würde zwar unter den 30 Verkäufen bleiben, die Grenze von 2000 € aber deutlich überschreiten. Meiner Recherche nach müsste ich die Sammlungsteile aber im privaten Rahmen steuerfrei verkaufen dürfen. Wenn bei Überschreitung der 2000 € von Seiten des Amtes „genauer hingeschaut“ werden sollte, dürfte dennoch keine gewerbliche Einstufung erfolgen (alles aus einer über sehr lange Zeit aufgebauten, wesentlich größeren Privatsammlung, große Zeiträume, nicht zu viele Verkäufe, keine „Neuware“, privater Vermögensbereich…).

Da die Grenzen aber fließend sind und evtl. zusammen mit dem neuen Plattformtransparenzgesetz auch eine andere Auslegung und Handhabung in der Praxis ins Haus stehen könnte (evtl. werden mehr Menschen, die etwas verkaufen, als „gewerblich“ eingestuft…), habe ich Fragen dazu, was die Konsequenzen wären, wenn man DOCH als gewerblich eingestuft wird.

Die Grenze von 22.000 Verkaufsvolumen pro Jahr würde ich definitiv nicht überschreiten, eine Umsatzsteuer (auch Gewerbesteuer) würde also selbst bei Einstufung als gewerblich nicht anfallen.

Wenn man rückwirkend als gewerblich eingestuft wird, müssten „Gewinne“ wohl versteuert werden müssen. Das heißt, die Gegenstände müssten rückwirkend als Privateinlage gebucht zum Teilwert werden. Da dieser bei Anschaffung vor über drei Jahren aber den gegenwärtigen Handelspreisen entspricht, würde allenfalls ein sehr kleiner Gewinn anfallen.

Gäbe es außer der nachträglichen Besteuerung irgendwelche anderen Konsequenzen?

Könnte sonst irgendetwas passieren, dass ich gerade nicht bedenke?

Gewerbe, Kleingewerbe, Steuern, Vermögen

Haus mit kindern bewohnen und teilen?

Hallo zusammen

Meine Frage ist ziemlich komplex und vielleicht kann mir ja jemand, der in der selben Situation ist, weiter helfen

Wir haben ein haus und 3 Kinder. Im Erdgeschoss befand sich ein Geschäft, das allerdings nicht mehr existiert. Im 1. Stock haben meine Schwiegereltern gelebt. Steht im Moment auch leer. Im Dachgeschoss wohnen mein Mann und ich, und unser jüngster Sohn ( erwachsen). Da das Haus aus den 60 ern ist, fallen jetzt natürlich größere Reperaturen an und wir haben für ein neues dach und neue Leitungen Heizkörper usw mit unserem jüngsten Sohn einen Kredit aufgenommen. Er wollte sich die Wohnung im 1. Stock herrichten und da einziehen. Jetzt ist es aber so, das unser zweiter Sohn doch das Erdgeschoß als Wohnung umbauen möchte und dann dort einziehen. Da allerdings das Erdgeschoss als Geschäft genutzt wurde, muß ziemlich viel umgebaut werden. Jetzt war unsere Überlegung, das haus in Eigentumswohnungen umzuwandeln, das jeder sicher seinen Bereich , bzw seine wohnung hat. Sozusagen als Erbteil. Wir wissen allerdings nicht, wie es sich jetzt mit dem Kredit verhält, den wir mit unserem jüngsten sohn zusammen aufgenommen haben, denn unser 2. Sohn hätte den Umbau übernommen, wenn er allerdings noch den Kredit von uns mit übernehmen muss, wird es schwierig. Wie regelt man das jetzt am besten? Unsere Tochter würde mit einem Geldbetrag einverstanden sein. Wir haben keine Ahnung, was wir jetzt machen sollen und wie es am besten für alle ist.

Vielen dank für eure möglichen Antworten.
Bank, Haus, Steuern

Recht: Zalando wirft mir Kriminelle Handlung vor?

Hallo,

ich habe ein sehr nerviges Problem und hoffe, ich finde hier Hilfe:

Über Zalando habe ich vor einigen Wochen einen Artikel bestellt, der von einem Partner von Zalando versendet wurde (nicht unüblich, die haben nicht alles selbst im Lager) und den ich an einen DHL Paketshop habe liefern lassen.

Soweit, so gut. Ich habe zu der Bestellung keine Ankunftsbestätigung erhalten und habe den Artikel entsprechend nicht im DHL Paketshop abgeholt. In so einem Fall retourniert der Paketshop das Paket normalerweise automatisch zurück an den Absender (in diesem Fall der Partner von Zalando).

Nun hat mich Zalando aufgefordert, den Betrag für den bestellten Artikel zu bezahlen, da ich ihn angeblich im DHL Paketshop abgeholt hätte. Ich habe in zahlreichen Mails ihnen versuch klar zu machen, dass ich den Artikel nicht abgeholt habe. Wiederholt habe ich nach dem Nachweis gebeten, dass ich das Paket im DHL Paketshop abgeholt habe (Unterschrift, Personalausweisnumer). aber man blockte ab.

Ich war sehr kooperativ (weil ich das Problem genau so wie sie lösen will) und stets respektvoll und sachlich. Allerdings hat Zalando aufgehört, mir zu antworten. Vielmehr noch: Zalando hat meinen Internetanbieter kontaktiert und meine Nachrichten als Spam beanstandet. Daraufhin hat mein Internet mir mitgeteilt, dass sie meinen Internetzugang vorübergehend beschränken, sodass ich keine Emails mehr versenden kann (Kein Witz).

Zalando hat mittlerweile ein Inkasso-Unternehmen engagiert. Die gingen sogar soweit, dass sie in der Inkasso-Forderung einen weiteren Artikel aufgelistet haben, der mit der Bestellung gar nichts zu tun hat, und für den ich auch niemals eine Zahlungsaufforderung von Zalando erhalten habe. Scheinbar spielen sie auf unterstem Niveau mit meiner Angst und versuchen zusätzlich Geld einzusacken, aber das nur nebenbei, darum geht es nicht.

Ich habe also Inkasso vor der Tür, die von mir Geld einfordern für eine Lieferung, die ich nie erhalten habe und für die ich zahlen soll. Es kann keinen Beweis geben, das ich die Lieferung nie im Paketshop abgeholt habe. Zalando hat mich geblockt, und bei meinem Internetnet anbieter gemeldet, anstatt meiner Bitte nach einem Nachweis, dass ich die Lieferung abgeholt habe, nachzugehen.

Was soll ich tun?

Die Gegenseite (Zalando) hat den Kommunikationskanal geschlossen und die Inkasso-Leute werden wohl bald bei mir vorbeikommen. Mir gehen die Lösungen für das Problem aus. DHL habe ich auch schon kontaktiert, auf die Bitte, mir den Nachweis für die Abholung auszustellen, aber es gab bisher keine Antwort, möglicherweise hat Zalando hier auch schon Anweisungen gegeben.

Welche Optionen habe ich?

Danke!

Geld, Inkasso, Recht, Steuern, DHL, Umfrage, Lieferung

Geleistete Anzahlungen mit Skonto buchen?

Hallo liebe Community,

folgendes Problem: Sagen wir, mein Musterkunde bestellt Ware im Wert von 50.000 € Netto Plus Umsatzsteuer. Zur Produktionsfreigabe hätten wir gern eine Anzahlung in Höhe von 30%, entsprechend stelle ich eine Anzahlungsrechnung über Netto 15.000 € + 2.850 € MwsT = 17.850 €.

Bezahlt der Kunde die 17K, buche ich 15K auf geleistete Anzahlungen, 2,85K auf Steuer und wenn die Schlussrechnung gestellt wird, löse ich das ganze wieder auf. Soweit so einfach.

Jetzt ist es so, dass Kunde aber gerne einen Skonto von 2% in Anspruch nehmen möchte. Somit werden von meinem Musterkunden nicht 17.850 € überwiesen, sondern nur 17.493,00 €. Wenn ich das umrechne, komme ich auf 14.700 € netto + 2.793 € UST. Und jetzt komme ich ins trudeln.

-> Wie verbuche ich in dieser Situation den Skonto und die Anzahlung?

  1. Der Kunde hat nur 14.700 € (netto) bezahlt, also buche ich auch nur 14.700 € auf die erhaltenen Anzahlungen und buche auch nur 2.793 € auf die Steuer-VBK.
  2. Die Schlussrechnung über 70% müsste in meiner Welt über 35.000 € netto + 6.650 € = 41.650 € betragen, unabhängig davon, ob zuvor Skonto gezogen worden ist oder nicht. Aber wenn ich nur 14.700 € auf meinem Anzahlungs-Konto habe , fehlen in meinem Buchungssatz 300 €.
  3. Oder ist meine Annahme falsch und die Schlussrechnung beträgt nicht 35K sondern 35.300 € (+ Steuer) ? Aber dann hätte ich ja den Skontoabzug ignoriert.
  4. Der Skonto reduziert meine Umsätze. Aber doch erst, wenn die Schlussrechnung gestellt wird. Also muss diese künftige Umsatzreduktion ja irgendwo "geparkt" werden.

Bin über Lösungsansätze dankbar. Ich finde bei google ganz viele Buchungssätze für Anzahlungen und ganz viele Buchungssätze für Skonto, aber keine für beides zusammen :-(

Buchhaltung, Steuern, Anzahlung

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