Überweisung Steuerabgabe OSS Verspätung - Folgen?

2 Antworten


Was soll, außer einem eventuell anfallenden Säumniszuschlag, großartig zu erwarten sein?!?!

"Grundsätzlich gilt: Wird eine Zahlung nicht bis zum Ablauf des Tages der Fälligkeit entrichtet, entstehen Säumniszuschläge. Diese betragen für jeden angefangenen Monat der Säumnis 1 Prozent. Für die Berechnung wird die rückständige Steuer auf den nächsten durch 50 teilbaren Betrag abgerundet."

https://www.finanzamt.nrw.de/steuerinfos/weitere-themen/zahlungsverkehr/saeumniszuschlaege-und-zahlungsschonfrist#:~:text=Grundsätzlich gilt%3A Wird eine Zahlung,durch 50 teilbaren Betrag abgerundet.