Gemieteten Desktop PC von der Steuer absetzen möglich?

Hallo zusammen,

ich betreibe einen kleinen Youtube Kanal der monatlich um die 100€ abwirft durch AdSense / Werbeeinnahmen. Ich habe dafür ein Nebengewerbe mit der Kleinunternehmensregelung angemeldet.

Um meine Videos zu schneiden benötige ich natürlich einen PC und Videosoftware.

Da mein alter PC langsam aber sicher den Geist aufgibt und schon seit Monaten an seine absoluten Grenzen stößt beim Videoschnitt, wäre eine neue Anschaffung für mich sinnvoll.

Ich liebäugle mit dem neuen Mac Studio von Apple.

Dieser kostet in der Standard Konfiguration, welche mir absolut reichen würde 2299€.

Kann ich diesen von der Steuer absetzen, wenn ich ihn mir die nächsten Wochen zulege?

Wenn ja wie viel kann ich vom Kaufbetrag geltend machen?

Er wird ca. zu 70% für die selbstständige Tätigkeit benutzt und 30% für private Sachen.

Um diesen PC handelt es sich -> https://www.cyberport.de/apple-und-zubehoer/apple-mac-studio/apple/pdp/1002-002/apple-mac-studio-2022-m1-max-32-512gb-10c-cpu-24c-gpu-mjmv3d-a.html

Jetzt hab ich bei Cyberport gesehen, dass ich den auch für 3 Jahre mieten kann, was mir finanziell tatsächlich lieber wäre.

Ist es möglich diese Miete von der Steuer abzusetzen oder geht das nur bei vollständigem Kauf?

Ich danke euch schon mal vorab für eure Antworten!

Liebe Grüße

Andi

Absetzen, Einkommenssteuer, Einkommensteuererklärung, kosten, PC, Steuererklärung, Steuern, Steuerrecht, Gewinn, Verlust
Auswirkung der Fifo-Methode bei mehrere Konten in derselben Fremdwährung?

Auswirkung der Fifo-Methode bei mehrere Konten in derselben Fremdwährung

Welche Auswirkung die Fifo-Methode bei mehreren verzinsten und unverzinsten Fremdwährungskonten in ein- und derselben Währung bei Veräußerung der Währung von einem dieser Konten ?

Folgendes Szenario:

Auf einem älteren verzinsten Fremdwährungskonto in der Fremdwährung AUD (Australische Dollar) beträgt die Haltefrist 10 Jahre, welche aber noch lange nicht abgelaufen ist. Erst nach Ablauf der 10 Jahre wären Währungsgewinne dann steuerfrei.

Auf einem vor kurzem eröffneten unverzinsten Fremdwährungskonto ebenfalls in der Fremdwährung AUD beträgt die Haltefrist nur 1 Jahr, nach Ablauf dieses Jahres sind Währungsgewinne dann steuerfrei.

Wird nun ein Teil der Fremdwährung AUD verkauft, dann gelten ja eigentlich

nach der Fifo-Methode (first in first out) die zuerst angeschafften AUD als verkauft, das wären dann die AUD auf dem verzinsten AUD-Konto, denn die sind ja nun einmal die zuerst angeschafften AUD.

Allerdings würde die Transaktion und damit der Geldabfluss von dem unverzinsten AUD-Konto stattfinden. Somit stehen die beiden AUD-Konten in Konkurrenz zueinander.

Wird ein Teil der Fremdwährung AUD von dem unverzinsten AUD-Konto veräußert, so dürfte dies nach meiner Meinung doch eigentlich keinen Einfluss auf das verzinste AUD-Konto haben, zumal ja der Geldabfluss lediglich von diesem unverzinsten AUD-Konto stattfindet? Das vermute ich, aber leider weiß ich es nicht genau.

Ich würde mich freuen, wenn mir das jemand sagen kann. Vielen Dank im Voraus für die Antwort.

Steuern, Fremdwährung
wie Gewinn aus Virtuelle Grundstücken versteuern (Anlage SO, Earth2)?

Ich habe Januar 2021 viele Virtuelle Grundstücke auf Earth2.io gekauft und im späteren verlaufe des Jahres gewinnbringend verkauft.
Das ganze läuft wie folgt ab: man lädt Guthaben (sogenannte E$) auf seine Account und kauft mit diesen die Grundstücke, findet man dann später einen Abnehmer kann man diese gewinnbringend verkaufen und erhält durch den verkauf E$ welche man sich dann in echte Dollar auf seine Kreditkarte auszahlen lassen kann.
Nun habe ich das Problem, dass ich in der Anlage SO unter "Andere Wirtschaftsgüter" ein Datum angeben muss wann und für wie viel ich gekauft habe und wann und für wie viel es wieder verkauft wurde.
Leider ist es hier nicht so einfach wie bei Kryptowährung.
Ich habe beispielsweise:
am 01.01.21 für 1000€,
am 23.02.21 für 1000€ und
am 04.04.21 für 1000€ eingezahlt.

Ausgezahlt habe ich aber nur ein mal am 15.12.21 und zwar 9000€.

Dabei ist also ein Gewinn von 6000€ entstanden welchen ich versteuern muss da ich nicht länger als 12 Monate gehalten habe.

Wie trage ich dies nun in meine Steuererklärung ein?

Oder soll ich quasi mein Earth2 Account mit dem Guthaben drauf als "Bankkonto" ansehen? Die E$ sind ja aber nunmal eine Ingame-Währung.
Zudem sind es über 1000 verschiedene Grundstücke die ich gekauft habe, alle einzeln in die Steuererklärung einzutragen, sich auszurechnen welches wie viel Gewinn eingebracht hat und dann auszurechnen wie viel prozent der Gewinn vom Auszahlungsbetrag der 9000€ sind, dürfte sehr mühsam sein.

Danke schonmal im voraus

Steuern, versteuern, Kryptowährung
Einnahmen aus Kuratorentätigkeit/Feedbacker?

Guten Tag zusammen,

ich habe etwas spezielle Fragen bzw. Fragen, die hier in diesem Zusammenhang noch nicht beantwortet wurden und hoffe ihr könnt mir dabei helfen.

Ich hole mal etwas weiter aus, da die Fragen etwas Hintergrundwissen benötigen.

Seit einiger Zeit gibt es im Internet für Musiker/Bands die Möglichkeit ihre Musik/Songs auf Plattformen einzureichen, um dann Feedback zu erhalten. Im besten Fall gefällt der Song und der "Kurator" (auf den Plattformen so genannt; gemeint: der, der Feedback für den Song gibt) nimmt das Lied auch in seiner Spotify Playlist auf bzw. postet Content über Instagram und Co.

Hierbei geben die Musiker/Bands pro eingereichtem Song Geld an die Plattform. Der Feedbacker/Kurator bekommt für jedes angehörte Lied bzw. für jedes Feedback eine gewisse Vergütung (von 0,50€ bis 4€ je nach Reichweite und Qualität des Kurators). So sind hier im Monat Vergütungen zwischen 300€ - 1500€ möglich.

Die Platzhirsche und üblichen Plattformen sind hier Submithub.com, Soundcamps.com, Groover.co, Playlistpush.com.

 

Nun zu meinen Fragen dazu:

1. Stellen die Vergütungen des Kurators/Feedbackers eine klassische Einnahme dar, die in der Steuererklärung angegeben werden muss?

2. Falls ja, wäre es möglich und auch sinnvoll hier ein Gewerbe oder auch Kleingewerbe anzumelden um Steuern zu sparen? 

3. Wäre es möglich hier unter den Begriff des Freiberuflers zu fallen?

4. Was wäre hier allgemein die einfachste und sinnvollste Möglichkeit die Nebentätigkeit und die Steuerabführung unter einen Hut zu bekommen? (wenn möglich natürlich unter der Voraussetzung so wenig wie möglich an Steuern abführen zu müssen)

Vielen Dank für eure Unterstützung, Antworten und Meinungen. Ich bin für jede Hilfe dankbar, da ich mich hier wirklich gar nicht auskenne. 

Einen schönen Tag euch!

Kleingewerbe, musik, Steuern, freiberufliche Tätigkeit
Rechnungen im Nachhinein ohne MwSt jetzt mit MwSt ausstellen/korrigieren ?

Hallo zusammen,

vorab – ich bin kein Steuerberater o.ä. und helfe meiner Mutter nur bei diesem Problem. Die Steuererklärungen wurden ohne Steuerberater abgegeben da das kein Problem darstellte – nur den folgenden Sachverhalt ordnungsgemäß zu lösen jetzt eben schon…

folgendes Problem: Meine Mutter ist selbstständig mit einem Kleingewerbe (Reinigungsfirma). 2020 war ihr Umsatz einmalig über 17500 €. Da hat sie wohl nicht richtig aufgepasst. In 2021 hat sie dann trotzdem alle Rechnungen OHNE MwST ausgestellt da Sie es nicht bemerkt hat. Jedoch müsste Sie hier ja alle mit MwSt ausstellen. Die Rechnungen wurden auch schon alle bezahlt.

Da Sie hauptsächlich Geschäftskunden hat und auch mit diesen gesprochen hat, ist eine Nachzahlung der Steuer kein Problem… Nur wie mache ich das korrekt?!

Daher stellen sich mir folgende Fragen:

1)     Wie gehe ich korrekt vor?

a.      Zuerst Korrekturrechnung der alten Rechnung ohne Steuer?

b.      Dann eine neue Rechnung mit einer Rechnungsnummer aus dem aktuellen Jahr mit Steuer?

c.      Oder nur eine neue Rechnung über die Steuer?

2)     Ist es dann praktikabel dem Kunden mitzuteilen, dass er nur die Differenz noch überweisen muss? Also die 19 % Steuer oder wie händelt man dies?

3) Muss ich das Finanzamt informieren über meine Korrekturen?

Ich bin über jede hilfreiche Antwort froh.

Danke vorab 😊

Finanzamt, Steuererklärung, Steuern, Umsatzsteuer
Aldi Süd Überstunden auszahlen Werkstudent / stud. Aushilfe?

Hallo liebe Community (und hoffentlich [ehem.] KollegInnen).
Ich arbeite seit einigen Monaten bei Aldi als Verkäufer als Werkstudent. Habe einen Festvertrag bei 940 € pro Monat bei 15 Std./Woche (also 60 pro Monat).

Da ich aber konstant 10-20 Std. pro Monat mehr leiste, diese aber nur auf mein Stundenkonto verbucht werden, bin ich etwas ratlos, da bei VT-Abschluss mir erklärt wurde, dass die Mehrstunden bis zu 80/Monat (weil Werkstudent) ausgezahlt werden würden und es sich um den Grundfaktor erhöht (also 940 € : 60 Std. x die beliebige Stundenzahl).

Jetzt habe ich auch bei anderen hier gelesen, dass auf Überstunden viele Steuern bezahlt werden würden? Das würde erstens überhaupt kein Sinn ergeben und sich für mich als komplett nachteilig erweisen, da ich doch bis 80 pro Monat so arbeiten darf und 192 Std./Monat in der Vorlesungsfreien Zeit.

Dies würde sich für mich komplett nachteilig erweisen, wenn ich auf alle Stunden, die ich über mein Grundgehalt erhalte, mehr Abzüge als 9,35 % - 15 % (lediglich Lohnsteuer+Kirchensteuer) hätte.

Hat hier wer Erfahrungen gemacht, weil er selbst als Verkäufer Teilzeit (mit Studienbescheinigung) bei Aldi arbeitet(e)?

Würde hier um Erfahrung bitten, da ich angst habe, jetzt in der Vorlesungsfreien Zeit nicht ansatzweise soviel Netto herauszubekommen, wie ich es in anderen Jobs kannte (trotz niedrigeren Stundenlohn).
LG

Steuern, Werkstudent, Auszahlung, Überstunden
Deutsche Umsatzsteuer auf Ausländischer Rechnung?

Ich als Umsatzsteuerpflichtiger Einzelunternehmer mit Sitz in Deutschland erhalte eine Rechnung von Dropbox aus Irland, aufgrund dessen, das ich mich leider mit dem Standart Dropbox Abo nicht als Unternehmer kenntlich machen kann und somit meine USt-Id nicht auf der Rechnung drauf steht, wird hier seitens Dropbox davon ausgegangen, dass dies ein B2C Geschäft ist und Umsatzsteuer berechnet.
Wieso aber werden hier Deutsche Umsatzsteuer berechnet und nicht Irische?
Soweit ich das verstanden habe muss man beispielsweise als Deutscher bei der Rechnung an eine Privatperson im EU-Ausland oder Drittland, Deutsche Umsatzsteuer berechnen.
Sollte dann doch in Irland nicht anders sein oder?
Zweite Frage:
Ist es richtig, dass ich jetzt in diesem Falle zum einen die Brutto Rechnung bezahlt habe, auf diese das Reverse-Charge Verfahren anwende und weitere 19% Umsatzsteuer zahle, mir diese aber nicht im Vorsteuerabzug wiederholen kann da die Rechnung nicht richtig ausgestellt wurde und meine USt-Id nicht erhält?
Mit anderen Worten: Nur weil Dropbox mir nicht gestattet meine USt-Id anzugeben, muss ich jetzt statt 10,08€ direkt 11,99€ zahlen, auf diese noch einmal wegen des Reverse-Charge Verfahrens 19% Umsatzsteuer berechnen (2,28€) und bekomme diese dann sogar nicht einmal wieder da die Rechnung ja nicht richtig erstellt wurde?
Im Endeffekt zahle ich also 14,27€ statt nur 10,08€ nur weil ich mich nicht als Unternehmer kenntlich machen kann?
Das wäre natürlich ärgerlich

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einkommensteuer, Finanzamt, Mehrwertsteuer, rechnung, Steuererklärung, Steuern, Vorsteuer, Reverse-Charge-Verfahren
Wechsel zur Regelbesteuerung - Überschneidung mit Abschlagsrechnung?

Hallo zusammen,

ich überlege aktuell zum 1. Januar 2022 vom Kleinunternehmerstatus zur Regelbesteuerung zu wechseln. Basierend auf der Prognose für dieses Jahr müsste ich zum 01.01.2023 ohnehin wechseln; dieses Jahr stehen jedoch einige Ausgaben an, weshalb sich die Regelbesteuerung und Zahlung dieser netto lohnen würde.

Ich habe jedoch nur ein kleines Buchhaltungsproblem, bei dem ich mir nicht sicher bin, wie das zu handhaben ist: Ich habe im Dezember letzten Jahres einen Auftrag bekommen und für diesen bereits eine Abschlagsrechnung erstellt, welche auch noch letztes Jahr bezahlt wurde. Diese natürlich ohne Umsatzsteuer. Nun steht für Ende diesen Monat aber die Schlussrechnung an, auf die natürlich Umsatzsteuer erhoben werden müsste im Falle eines Wechsels. Wie gehe ich da dann vor? Würde ich die 19% USt. auf den gesamten Betrag erheben, der Kunde (im übrigen umsatzsteuerpflichtige GmbH) würde dann also auf den bereits gezahlten Abschlag auch noch nachträglich USt. leisten? Oder aber wird die USt. nur auf den noch offenen Betrag erhoben; die Zahlung aus letztem Jahr verbleibt quasi im Kleinunternehmerstatus und damit umsatzsteuerbefreit? Muss das auf der Rechnung irgendwie kenntlich gemacht werden?

Und dann noch eine Frage hinterher: Sehe ich das richtig, dass ich mich theoretisch von den USt.-Voranmeldungen befreien lassen könnte? Die entrichtete Umsatzsteuer lag letztes Jahr durch den Kleinunternehmerstatus logischerweise bei 0€. Und falls ich mich nicht befreien lasse, wäre das Abgabeintervall durch selbiges vierteljährlich, nicht monatlich, korrekt?

Vielen Dank für konstruktive Antworten.

Nachtrag: Ich bin nun soweit, dass ich weiß, dass Leistungen, die erst nach dem Übergang ausgeführt / fertiggestellt wurden, der Umsatzsteuer unterliegen. Die Anzahlung wäre also umsatzsteuerpflichtig, auch wenn ich keine USt. auf der Rechnung erhoben habe. Jetzt auf der Schlussrechnung nachträglich die 19% USt. noch auf die Anzahlung zu erheben ist wahrscheinlich auch nicht zulässig, richtig? Dann müsste ich die USt. also zahlen, ohne sie erhoben zu haben - ein Grund, den diesjährigen Wechsel nochmal zu überdenken.

Kleinunternehmer, Steuern, Umsatzsteuer, Umsatzsteuervoranmeldung, Kleinunternehmerregelung, Umsatzsteuererklärung

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