Trotz Bafög mit meinem freund zusammen ziehen

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An Deinem BAföG ändert sich nichts.

Der Mietzuschlag im BAföG ist (inzwischen) vollkommen unabhängig von der Höhe der Miete und der Zahl der Mitwohner. Es kommt nur darauf an, ob Du bei Deinen Eltern lebst (oder in deren Eigentum) oder nicht.

Das Einkommen Deines Freundes ist dem BAföG-Amt egal. Es sei denn, Ihr heiratet. :)


Mietzuschuss vom Arbeitsamt? Oder von der Arbeitsagentur? Nicht vielmehr vom JobCenter oder einer Arge (HartzIV)? Ist ohnehin nicht meine Domäne, aber das solltest Du noch mal klarstellen.


xoNihalxo 
Beitragsersteller
 26.07.2013, 16:41

erst mal danke ^^ und den mietzuschuss bekomme ich vom integrationscenter von da bekommt man ja auch das arbeitslosengeld ll und so und von diesem center bekomme ich den mietzuschuss

Steeler  26.07.2013, 16:56
@xoNihalxo

Gern geschehen.

Da wird's dann wohl um den Zuschuss nach § 27 Abs. 3 SGB II gehen. Wie gesagt, nicht meine Domäne; da mögen die SGB II-Fachleute was zu sagen.

cyracus  27.07.2013, 23:13
@xoNihalxo

Wegen des Mietzuschusses ruf mal an bei einer guten behördenunabhängigen (!!!) Beratungsstelle wie dieser Hamburger

Arbeitslosen Telefonhilfe

0800 111 0 444 - wenn Du in Hamburg / Umgebung wohnst oder

040 22 75 74 73 - wenn Du in einem anderen Bundesland wohnst.

Dort ist man zum Thema Arbeitslosigkeit (ALG I + ALG II / Hartz IV) sehr erfahren. Und vielleicht hast Du ja Glück, und sie können Dir auch Deine Frage beantworten.

Dass du mit deinem Freund zusammen ziehen möchtest hat keine Auswirkung auf deinen Bafög Anspruch. Beim Bafög kommt es nur auf das Einkommen deiner Eltern an. Wenn ihr verheiratet sein würdet, würde man das Einkommen des Ehepartners mitberücksichtigen.


xoNihalxo 
Beitragsersteller
 27.07.2013, 22:45

da ich ja bereits alleine wohne und meine mom in spanien wohnt und mein vater tod ist, ist der punkt bereits geklärt ?! denn ich bin nicht mit ihm verheiratet noch habe es die erste zeit vor.... dann bleibt mein geld also so bestehen wie es jetzt ist ?!