Trotz Kündigung wird der Betrag abgebucht

2 Antworten

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Grober Fehler von Dir!

Kündigungen immer schriftlich per Einschreiben und Rückschein!

Du musst belegen können, dass Deine Kündigung rechtzeitig beim Empfänger eingetroffen ist - das geht leider rechtssicher nur auf dem Weg Einschreiben / Rückschein.

Aber, keine Regel ohne Ausnahme.

Steht in den AGB´s des Abo-Anbieters, dass eine Kündigung per eMail ausreicht und ist da nichts von Kündigungsbestätigung geschrieben könntest Du Glück haben. Ich persönlich glaube aber nicht, das dem so ist.

Von daher empfehle ich Dir nochmals - dieses Mal richtig - zu kündigen.

Man kann sich auch selber ein Bein stellen und das hast Du gemacht. Ab heute fängst Du mit Datensicherung an! Bei so heiklen Dingen wie einer Kündigungsbestätigung nehme ich mir nicht nur eine Kopie auf den PC und betreibe auch dort dann nochmals Datensicherung, sondern drucke das gute Stück zudem aus und bewahre es gut auf. Das hättest Du besser auch alles gemacht. Jetzt ist es zu spät.