Kann mich jemand zum kauf zwingen?

4 Antworten

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Es gibt die sogenannte Taschengeldvorschrift in § 110 BGB, wonach auch Minderjährige unter bestimmten Umständen Verträge schließen können.

Ob in diesem Fall aber überhaupt ein Kaufvertrag zustande gekommen ist und, ob er nicht wirksam widerrufen worden ist, kann anhand Deiner dürftigen Angaben niemand beurteilen:

Wie teuer war die Kamera? Stand der Schwester der Kaufpreis zur freien Verfügung?

Wer ist der Verkäufer? Unternehmer oder Privatperson?

Was genau wurde vereinbart?

Ich schlage vor, Du besprichst das mit Deinen Eltern. Die werden ohnehin davon erfahren und dann die richtigen Schritte unternehmen.


Janamarella 
Beitragsersteller
 29.07.2012, 09:36

Alos sie hat mit ihm die Kamera auf 330€ runtergehandelt. Es ist eine Privatperson. Das sie die Kamera kaufen wollte, aber aus Geldnot ist sie abgesprungen. Bzw. sie hat ja geschrieben das sie mein Papa wäre, und keine Geld für die Kamera hat, was ja auch stimmt.

Nein.

Er muss als Verkäufer sicherstellen, dass der Vertragspartner geschäftsfähig ist. Und das sind Minderjährige allerdings nur sehr eingeschränkt (§ 110 BGB). Und wenn die Kamera nicht gerade 10,- € gekostet hat kann hier auch kein Vertrag zustande kommen und eine Zahlungspflicht vorliegen.

Aber:

Es wäre zu prüfen ob deine Schwester sich strafbar gemacht hat (§ 263 StGB - Betrug, bzw. Versuchter Betrug § 22 StGB) und eventuell mit einer Anzeige rechnen muss. Ich bin kein Anwalt drum kann ich die Frage nicht mit 100% Sicherheit beantworten.

Ebay ist eine Handelsplattform für Geschäft & Privat. Wie kann sich da jemand unter 18 Jahre überhaupt Anmelden. Durch sowas wird die Plattform und die Händler zum schwarzen Schaf gemacht und es steht immer die Frage wie Sicher & Zuverlässig ist die Plattform noch.Es ist auf alle Fälle eine Straftat bzw. ein versuchter Betrug was schon folgen haben kann bzw. wird.

Ok, also noch mal im Klartext:

  • Deine Schwester hat sich bei Ebay angemeldet mit den Daten Deines Vaters
  • Dann hat sie, getarnt als Dein Vater, mit einem Verkäufer verhandelt
  • Der Verkäufer konnte nicht wissen, dass er mit einem Kind verhandelt

Ich bin zwar kein Anwalt, aber ich denke, dass hier eine Form von Anscheinshaftung vorliegt. D.h. Dein Vater haftet für die Scheiße, die Deine Schwester gebaut hat und muss die Kamera kaufen.

Letztendlich könnte ja sonst jeder Ebay-Käufer hingehen und sagen: "Das war ich nicht, das war mein Kind, das sich heimlich mit meinen Daten angemeldet hat!"

Außerdem: Wenn ich kein Geld habe, dann weiß ich das vorher und kaufe mir nichts. Kaufen und Verkaufen ist kein Spiel, bei dem man hinterher einfach mal so sagen kann "Uuups, war ja alles gar nicht ernst gemeint..."