Wird Auslöse beim Kindergeldzuschlag mit angerechnet??

1 Antwort

Viele Gerichte gehen bei der Bewertung von Spesen vom Steuerrecht aus. Sollte es sich um steuerfreie Spesen handeln, so wird vermutet, dass nur entstandener Aufwand abgedeckt wurde. Die Spesen werden dann dem Einkommen nicht hinzugerechnet,können also nicht mit angerechnet werden.

Das SG Stuttgart hat zu anrechenbaren Spesen ein Urteil gefällt das wie folgt lautet-Spesen sind als Einkommen zu betrachten, wenn aber Belege über diese Spesen vorgelegt werden, müssten diese auch bei der Einkommensberechnung als sog. Ausgaben für Verpflegung in Abzug gebracht werden. Heisst also Belege sammeln über Essen,Getränke evtl.Telefonkosten und diese innerhalb des laufenden Monats der Arge vorlegen.


lotte13 
Beitragsersteller
 08.09.2013, 17:03

Danke. Ich werde Wiederspruch einlegen und dann werde ich sehen, denke mal da wird nicht viel dabei rauskommen, aber mal sehen.

Primus  08.09.2013, 17:31
@lotte13

Ist auf jeden Fall ein Versuch wert!

Viel Glück.