Lebensversicherung Auszahlung + Insolvenz

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Hier die Antwort eines Rechtsanwaltes zu einer sehr ähnlichen Frage:

Wenn das Insolvenzverfahren noch andauert, die Wohlverhaltensperiode also noch nicht begonnen hat, dann gehört das gesamte Vermögen, dass während des Insolvenzverfahrens vom Schuldner erworben wird, in die Insolvenzmasse, § 35 InsO. Davon ausgenommen sind im Grundsatz Gegenstände ausgenommen, die nicht der Zwangsvollstreckung unterliegen.

Der Ausschüttungsbetrag aus der Lebensversicherung ist ohne weiteres pfändbar, wenn der Schuldner selbst Bezugsberechtigter ist. Eine Pfändungsgrenze, wie etwa beim Arbeitseinkommen, gibt es nicht. Demnach wäre der volle Betrag an den Insolvenzverwalter weiterzuleiten.

Weiterzulesen hier: http://www.frag-einen-anwalt.de/Auszahlung-einer-nicht-abgetretenen-Lebensversicherung---f125639.html